Distelhausen (Distelhausen), Aschaffenburg (Aschaffenburgk), Eberbach (Eberbach), Maßbach (Maßbach), Bergtheim (Bergkheim), Krautheim (Krautheim), Königshofen (Konigshouen), Gerlachsheim (Gerlachshaim),Kloster Lorch, Schloss Wildberg, Auerbach (Vterbach), steurkenberg, andernach bach.
Graf Ulrich II. von Hanau (her Ulrich von Hanaw) und Graf Ludwig von Rieneck (Grave Ludwigen von Rieneck) verkaufen folgendes an das Kloster Gerlachsheim: die Hälfte des Dorfs Gerlachsheim (Gerlachshaim) zusammen mit allem, was sie in Kützbrunn (Cultesbrun) besitzen, sowie die Befreiung vom Zoll und die Befreiung der Leibeigenen bzw. Dienstleute, die zwischen Lauda (Laude) und Gerlachsheim verkehren. Dieses Privileg der Zollfreiheit ist von Kaiser Ludwig IV. dem Bayer bestätigt. Dieser wiederum tauscht mit Graf Ulrich von Hanau und Graf Ludwig von Rieneck die Mühle zu Oberlauda (Oberlaude) gegen die Mühle zu Lutzellauden.
Pfalzgraf Philipp ordnet an, dass Sebastian von Abelsheim (Abeltzhaim), Georg von Rosenberg (Rosenberg) und Moritz Zobel (Zobel), welche etliche Lehen des Hauses Lauda (haus Lauden) tragen, diese zukünftig von Bischof Lorenz von Bibra und dessen Nachfolgern empfangen sollen. Diese Lehen betreffen Distelhausen (Destelhausen), Großrinderfeld (Gros Rinderfelt), Königheim (Kennighaim), Hardheim (Harthaim), Gerlachsheim (Geroltzhaim Closter, dorff), Mützenbrunn (Neutzenbrun), Ober- und Unterwittstadt (Wittstatt Ober, Nider), Bretzingen (Bretzighaim), Höpfingen (Hoffrike), Waldstetten (Waldstetten), Schweinberg (Schweinberg), Erfeld (Ersfelt), Steinfurt (irrtümlich Stainvelt), Dornberg (Dornberg), Vollmersdorf (Wolffersdorff) und Rütschdorf (Rutzendorff).
Sebastian Zoll von Ilmeiband und seine Frau Walburga (Bastian Zoln von Jlmersband vnd walpurg sein hausfraw) verkaufen sieben Morgen Holz bei Rohrsee (Rorensehe) an Bischof Lorenz von Bibra. Dazu bieten sie ihm die alte Pfarrkirche von Gerchsheim (Gerichsheim) mit fünf Pfennig Zins für 8 Gulden jährlich zum Kauf an. Dies besiegelt Wenzel zu Wolfskeel (Wentzel Wolfskel).
Die Zehntherren von Dittigheim (Ditichkaim) und Distelhausen (Distelhausen) legen einen Streit über die Zehnten bei. Ein späterer Schreiber verweist auf Gerlachsheim (Gerlachshaim).
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt erlässt eine Waldordnung für den hochstiftischen Wald namens Ahorn, auch andere im Amt Lauda liegende und zum Kloster Gerlachsheim (closter Gerlachshaim) gehörende Wälder: Als Standardmaß für Brennholz soll künftig das Klafter anstatt der Morgen verwendet werden. Jeder soll am ihm zugewiesenen Ort die Bäume ebenerdig fällen, die Äste und Zweige der gefällten Bäume ebenfalls absägen, das Reisig bündeln und zusätzlich zu den Holzscheiten erhalten.Jeder soll die alten hegereyser (Baum als Verbotszeichen) verschonen, und wo sich keine befinden, alle drei Klafter die größten Bäume als hegreiser stehen lassen. Äste, Zweige und Reisig sind aufzusammeln und zu binden, und vor Walpurgis (01. Mai) wegzubringen oder ggf. im Wald auf freien Plätzen zu lagern, sofern es diesen und den jungen Trieben nicht schadet. Jeder soll seine Schläge sauber ausführen. Auch künftig soll es nicht mehr als einen berittenen Förster geben, der selbst nicht beim Fällen beteiligt sein soll ohne Befehl seines bischöflichen Dienstherren. Als Wärter des Waldes soll er ggf. Schäden melden, und jährlich vier oder fünf Malter Getreide von der Kellerei Lauda und 15 oder 16 Malter Hafer vom Kloster Gerlachsheim für sein Pferd und etliche Klafter Holz für sein Haus erhalten. Da in den Wäldern mit dem Namen Rainbuch, Aichholtz und Hage neben Bauholz auch kleines Brennholz und Reisig wachsen, sollen Amtmann und Keller die Ernte des Kleinholzes ausweisen; der Pfarrer, der Förster, die Hübner und der Türmer sollen ihr Holz im Wald Ahorn und an der Straße zugewiesen bekommen. Ein Klafter Holz soll vier Ort sieben Schuh breit, sieben Schuh hoch und fünf Schuh lang sein. Die jährlich zustehende Menge an Holz für Pfarrer, Förster und Türmer beträgt [Leerstelle im Original]. Amtmann und Keller dürfen nach Bedarf Brennholz fällen, dürfen dazu aber niemanden sonst mitnehmen. Die Häuser und Scheunen der Hübner sollen jährlich inspiziert und bei Bedarf ausgebessert werden; in diesem Fall erhalten sie Bauholz.