Das Kloster Gerlachsheim besitzt einen Hof in Königshofen (Tauberkunigshofen), der von der Abgabe des Zehnten befreit wird. Die Nachtragshand vermerkt zusätzliche den Ort Eberbach (Eberbach), die Buchheimer Mark (Buchaimer mark), Crutz, Wildhag, Rinderfeld (Rinderfelt), Tauberbischofsheim (Bicshoffshaim), Aschaffenburg (Aschaffenburgk), Königshofen (Konigshoffen), Mainz (Maintz), Lauda (Lauden), Distelhausen (Destelhausen), Sonderriet (Sondernrith).
Graf Ulrich II. von Hanau (her Ulrich von Hanaw) und Graf Ludwig von Rieneck (Grave Ludwigen von Rieneck) verkaufen folgendes an das Kloster Gerlachsheim: die Hälfte des Dorfs Gerlachsheim (Gerlachshaim) zusammen mit allem, was sie in Kützbrunn (Cultesbrun) besitzen, sowie die Befreiung vom Zoll und die Befreiung der Leibeigenen bzw. Dienstleute, die zwischen Lauda (Laude) und Gerlachsheim verkehren. Dieses Privileg der Zollfreiheit ist von Kaiser Ludwig IV. dem Bayer bestätigt. Dieser wiederum tauscht mit Graf Ulrich von Hanau und Graf Ludwig von Rieneck die Mühle zu Oberlauda (Oberlaude) gegen die Mühle zu Lutzellauden.
Herzog Otto von Pfalz-Mosbach (Hertzog Ot) stellt als Inhaber Laudas (Lauden) Spruch und Forderung an Mainz (Maintz), die das Amt Bischofsheim an der Rhön (Bischoffshaim), Rinderfeld (Rinderfelt), Distelhausen (distelhausen), Aschaffenburg (Aschaffenburgk), das Amt Wildberg (Wildenberg), Eberbach (Eberbach), Mosbach (Mossbach), Bergheim (Berghaim), das Schloss Strahlenberg (Stralenburg), einen nicht lesbaren Ort (Vber B9999), die Bete zu Sondernau (Sondernach bäth), den Wildbann von Trienz, das Amt Krautheim (Crauthaim), das Kloster Lorch, das Kloster Gerlachsheim (Gerlachshaim), Amorbach, die Herrschaft über die Brücke in Karbach (Carbach), Reyersbach (Richartbach) und Heidersbach (hainspach) betreffen. Er fordert, dass die Eigenleute aus Lauda, die in Königshofen wohnen, betefrei sind und er selbst als Zehnt ein Fastnachts- und ein Sommerhuhn bekommt.
Bischof Rudolf von Scherenberg schickt einen Hilferuf an alle Geistlichen im Hochstift, ihn gegen die Einfälle der Türken zu unterstützen. Die Vorsteherin des Klosters Gerlachsheim (Gerlachshaim) weigert sich gegen die ersuchte Hilfe und legt ein Privileg des Papstes vor, dass bestätigt, dass sie und ihr Kloster von solchen Leistungen befreit sind. Bischof Rudolf von Scherenberg legt dagegen Beschwerde ein. Es kommt allerdings zu keiner Einigung und das Verfahren wird ad acta gelegt. Die Nachtragshand merkt folgende Orte an: Schönau (Schonaw), Schönrain am Main (Schonrain) und Schäftersheim (Schefftershaim).
Das Erzbistum Mainz fordert vom Kloster Gerlachsheim (Gerlachshaim) finanzielle Unterstützung (Subsidium). Bischof Lorenz von Bibra kann jedoch bewirken, dass diese Forderung zurückgezogen wird.
Johann Klott (Hanns Clott) verkauft Bischof Konrad von Thüngen und dem Stift für 45 Gulden sein Erblehen zu Kist mit seinen Zu- und Angehörungen, welches ihm zuvor vom Kloster Gerlachsheim (Gerlachshaim) als Lehen für einen Gulden jährlich gegeben wurde. Er will das Erbe für mehr Gulden verkaufen, die Summe wird aber auf einen Gulden heruntergesetzt.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt erlässt eine Waldordnung für den hochstiftischen Wald namens Ahorn, auch andere im Amt Lauda liegende und zum Kloster Gerlachsheim (closter Gerlachshaim) gehörende Wälder: Als Standardmaß für Brennholz soll künftig das Klafter anstatt der Morgen verwendet werden. Jeder soll am ihm zugewiesenen Ort die Bäume ebenerdig fällen, die Äste und Zweige der gefällten Bäume ebenfalls absägen, das Reisig bündeln und zusätzlich zu den Holzscheiten erhalten.Jeder soll die alten hegereyser (Baum als Verbotszeichen) verschonen, und wo sich keine befinden, alle drei Klafter die größten Bäume als hegreiser stehen lassen. Äste, Zweige und Reisig sind aufzusammeln und zu binden, und vor Walpurgis (01. Mai) wegzubringen oder ggf. im Wald auf freien Plätzen zu lagern, sofern es diesen und den jungen Trieben nicht schadet. Jeder soll seine Schläge sauber ausführen. Auch künftig soll es nicht mehr als einen berittenen Förster geben, der selbst nicht beim Fällen beteiligt sein soll ohne Befehl seines bischöflichen Dienstherren. Als Wärter des Waldes soll er ggf. Schäden melden, und jährlich vier oder fünf Malter Getreide von der Kellerei Lauda und 15 oder 16 Malter Hafer vom Kloster Gerlachsheim für sein Pferd und etliche Klafter Holz für sein Haus erhalten. Da in den Wäldern mit dem Namen Rainbuch, Aichholtz und Hage neben Bauholz auch kleines Brennholz und Reisig wachsen, sollen Amtmann und Keller die Ernte des Kleinholzes ausweisen; der Pfarrer, der Förster, die Hübner und der Türmer sollen ihr Holz im Wald Ahorn und an der Straße zugewiesen bekommen. Ein Klafter Holz soll vier Ort sieben Schuh breit, sieben Schuh hoch und fünf Schuh lang sein. Die jährlich zustehende Menge an Holz für Pfarrer, Förster und Türmer beträgt [Leerstelle im Original]. Amtmann und Keller dürfen nach Bedarf Brennholz fällen, dürfen dazu aber niemanden sonst mitnehmen. Die Häuser und Scheunen der Hübner sollen jährlich inspiziert und bei Bedarf ausgebessert werden; in diesem Fall erhalten sie Bauholz.