Das Kloster Gerlachsheim besitzt einen Hof in Königshofen (Tauberkunigshofen), der von der Abgabe des Zehnten befreit wird. Die Nachtragshand vermerkt zusätzliche den Ort Eberbach (Eberbach), die Buchheimer Mark (Buchaimer mark), Crutz, Wildhag, Rinderfeld (Rinderfelt), Tauberbischofsheim (Bicshoffshaim), Aschaffenburg (Aschaffenburgk), Königshofen (Konigshoffen), Mainz (Maintz), Lauda (Lauden), Distelhausen (Destelhausen), Sonderriet (Sondernrith).
Herr Konrad von Bickenbach (Conrad von Bickenbach) verkauft Bischof Johann von Brunn und dem Stift Würzburg das Dorf Fuchsstadt (Fugstat) und überträgt ihm das Eigentum mit Mund, Hand und Halm, wie es im Herzogtum Franken Sitte ist.
Bischof Johann von Brunn erneuert die Erbeinung mit dem Mainzer Erzbischof Konrad von Dhaun in Tauberbischofsheim (Bischoffhaim).
Als Amt und Stadt Lauda (Lauden) wieder in Würzburger Besitz übergehen, wird die Höhe der Leibbede von 20 Gulden nicht mehr erreicht. Lorenz Fries vermutet, dass zwei Gründe dafür verantwortlich sein können. Einerseits seien wohl viele Leibeigene gestorben, andererseits wirke sich nach seiner Überzeugung eine Verordnung von Erzbischof Berthold von Mainz negativ auf die Königshofener (Konigshofen) Leibbede aus. Nach dieser Bestimmung dürfe kein Leibeigner, der über ein festes Einkommen verfügt, nach Königshofen ziehen, falls er sich nicht verpflichte, in die Mainzer Bede einzubezahlen. Ferner werden zahlreiche Würzburger Leibeigene, die sich in Königshofen wegen einer Heirat niederlassen wollen, durch die mainzischen Amtleute von Tauberbischofsheim (Bischoffshaim) vertrieben, obwohl sie bereit sind, die Mainzer Bede mitzutragen.