Wenn sich ein Leibeigener, der in Königshofen (Tauberkunigshoven) lebt, aus der Leibbede herauskaufen will, muss er ungefähr so viel bezahlen, wie sein bestes Hemd wert ist. Eine Frau soll etwas mehr bezahlen. Die jährliche Leibbede beträgt für die Männer eine festgesetzte Summe. Die Frauen müssen einmal im Jahr ein Leibhuhn geben.
In der Königshofener (Konigshover) Leibbede müssen beim Tod eines leibeigenen Mannes das beste Hemd und beim Tod einer leibeigenen Frau das beste Kleid als Abgabe entrichtet werden.
In Königshofen (Königshofen) und seiner nächsten Umgebung leben etwa 60 Leibeigene. Der Keller zu Lauda (Lauden) besitzt ein Verzeichnis über diese Personen und ihre Abgaben.
Kaiser Ludwig der Fromme übergibt die Pfarrei Lauffen am Neckar (Lauffen am Neckar) dem Hochstift Würzburg. Kaiser Arnulf bestätigt diese Schenkung. Folgende Pfarreien gehören außerdem zum Bistum Würzburg: Osterburken (Burghaim), Willanzheim (Wilandshaim), Dornheim (Dornhaim), Kirchheim (Kirchhaim), Gaukönigshofen (Konigshoven), Sonderhofen (Sondernhoven), Mellrichstadt (Melrichstatt), das Kloster Karlburg (Carlburg closter), Ingelheim (Ingelnhaim), Stöckenburg (Stokenburgk), Iphofen (Iphoven), Herlheim (Herlnhaim), Untereßfeld (Aisfelt), Brendlorenzen (Brennd), Hammelburg (Hamelburgk), Bad Kreuznach (Creutzenach), (Lauda-)Königshofen (Königshoven), Groß-Umstadt (Umbstat), Schweigern (Schweigern), Bad Windsheim (Windshaim), Heilbronn (Hailpron) und Gollhofen (Golnhoven), und zudem der Saalegau (Salgaw) und der Westergau (Westerngew).
Monumenta Boica 28, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1829.
Monumenta Boica 37, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1864.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 1: Von den Anfängen bis Rugger 1125 (Fontes Herbipolenses 1), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1992.
Pfalzgraf Otto II. von Pfalz-Mosbach und seine Vorfahren sind Pfandherren von Amt und Stadt Lauda (Lauden) gewesen, die dem Hochstift Würzburg gehört haben. Von den Leibeigenen des Hochstifts in Königshofen (Tauberkonighofen) haben sie daher 20 Gulden in Münzen verlangt. Die Leibbede von Königshofen hat aus diesem Grund auch die Hertzog leibbet geheißen, und als das Pfand an die Grafen von Rieneck gekommen ist, die Rienische leibbet. Wegen des Pfandes haben die Leibeigenen noch eine weitere Abgabe leisten müssen, den sogenannten schultaissen. Pfalzgraf Otto vermittelt nach einem Streit einen Vertrag zwischen den Leibeigenen in Königshofen und den Bürgern von Lauda. Die Bürger von Lauda sollen, wenn sie in einen Ort ziehen, in dem die Bede erhoben wird, diese entsprechend ihres Vermögens mitfinanzieren. Die Leibeigenen aus Königshofen, die nach Lauda ziehen, müssen keine Leibbede bezahlen. Zuvor haben die Königshofener verlangt, dass sie von der Leibeigenschaft frei wären, wenn sie sich in Lauda niederließen. Die Bürger aus Lauda haben ursprünglich nicht in die Königshofener Leibbede einbezahlen wollen.
Als Amt und Stadt Lauda (Lauden) wieder in Würzburger Besitz übergehen, wird die Höhe der Leibbede von 20 Gulden nicht mehr erreicht. Lorenz Fries vermutet, dass zwei Gründe dafür verantwortlich sein können. Einerseits seien wohl viele Leibeigene gestorben, andererseits wirke sich nach seiner Überzeugung eine Verordnung von Erzbischof Berthold von Mainz negativ auf die Königshofener (Konigshofen) Leibbede aus. Nach dieser Bestimmung dürfe kein Leibeigner, der über ein festes Einkommen verfügt, nach Königshofen ziehen, falls er sich nicht verpflichte, in die Mainzer Bede einzubezahlen. Ferner werden zahlreiche Würzburger Leibeigene, die sich in Königshofen wegen einer Heirat niederlassen wollen, durch die mainzischen Amtleute von Tauberbischofsheim (Bischoffshaim) vertrieben, obwohl sie bereit sind, die Mainzer Bede mitzutragen.
Anselm von Eicholzheim (Aicholtzhaim) verkauft den Vorhof des Schlosses Unterbalbach (Balbach) nebst Schweinestall, Scheune, Kelterhaus und einem Weingarten samt Kleinzehnt, Gülten, Zinsen und Gefällen in Unterbalbach, Königshofen (Konigshoven), Edelfingen (Otelfingen), Dörzbach (Dortzbach), Oesfeld (Oesfeld), Bütthard (Buthert), Wachbach (Wachbach), Krautheim (Crautheim), Pülfringen (Bulferickhaim), Königheim (Kunickheim) und Unterschüpf (untern Schipf) für 1500 Gulden an Bischof Rudolf von Scherenberg.
Während der Regierung von Konrad von Thüngen und auch danach wird das Geld, mit dem sich ein Leibeigener abkauft, folgendermaßen aufgeteilt: Ein Drittel erhält das Stift direkt, der andere Teil wird mit Zinsen angelegt, so dass der Ertrag des Geldes einen Teil der Leibbede deckt, welche die anderen Leibeigenen jährlich zu bezahlen haben.
Der Erzbischof von Mainz, Albrecht von Brandenburg, bricht mit seinen Amtleuten etliche Rechte, die das Hochstift Würzburg bezüglich der Leibeigenschaft in Königshofen (Konigshoffen) besitzt. Fries verweist hierfür auf die Akte Bütthard (Buthert) in der Lade "Leibeigenschaft".
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt löst für 200 Gulden alle Bürger der Stadt Lauda (Lauden) von jeder Form der Leibeigenschaft. Zuvor haben die in einem anderen Würzburgischen Ort lebenden Bürger Laudas, in dem die Leibbede erhoben worden ist, diese mittragen müssen.