Die vierte Konigshover oder Rienisch
1484
Als Amt und Stadt Lauda (Lauden) wieder in Würzburger Besitz übergehen, wird die Höhe der Leibbede von 20 Gulden nicht mehr erreicht. Lorenz Fries vermutet, dass zwei Gründe dafür verantwortlich sein können. Einerseits seien wohl viele Leibeigene gestorben, andererseits wirke sich nach seiner Überzeugung eine Verordnung von Erzbischof Berthold von Mainz negativ auf die Königshofener (Konigshofen) Leibbede aus. Nach dieser Bestimmung dürfe kein Leibeigner, der über ein festes Einkommen verfügt, nach Königshofen ziehen, falls er sich nicht verpflichte, in die Mainzer Bede einzubezahlen. Ferner werden zahlreiche Würzburger Leibeigene, die sich in Königshofen wegen einer Heirat niederlassen wollen, durch die mainzischen Amtleute von Tauberbischofsheim (Bischoffshaim) vertrieben, obwohl sie bereit sind, die Mainzer Bede mitzutragen.
Exzerpt:
Aber von der Zeit an als Lauden wider zu des Stiffts handen komen, bis daher, ist die angeregete Suma 20R leibbete nit gar gefallen, mag ursach gewest sein, das vill personen daraus gestorben und sovil nit wider an die stat komen,
zu dem das auch B. Bertholt von Maintz ain ordnung gemacht, das man hinfur kainen leibaignen menschen zu Konigshofen mit vesten einkomen lassen solle, er verpflichte sich dan die Maintzsche bethe daselbst mit zutragen, darumb dan die amptleute zu Bischoffshaim, eltiche Wirtzburgische laibaigne, die gein Konigshofen geheirat und [Einfügung: sich] da niederthun wollen, hinweg geboten und ausgetriben und demnach solche bete ine gar gefallen, Recepta in dem anderen Mainzischen gebrechen buech fo. 199. Item im triten Mainzischen gebrechen buch fo 219d.
Kommentar:
Die Datumsangabe orientiert sich an den Lebzeiten Bertholds von Henneberg.
Fundort in der Hohen Registratur:
Standbuch 1012, Folio: 37r, Schreiber: Lorenz Fries
Quellenverweis in der Hohen Registratur: Die angegebenen Quellen und Signaturen beziehen sich auf die archivalische Systematisierung des 16. Jahrhunderts. Diese entsprechen nicht den modernen Signaturen.
Mainzer Gebrechenbuch 2 f. 199
Mainzer Gebrechenbuch 3 f. 219
Moderne Signatur des Quellenverweises:
StA Würzburg, Stdb. 744, f. 198v-201v
Digitalisat: