Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Konrad von Bickenbach dem Älteren (heren Conraten dem Elteren) beide Schlösser und Ämter Homburg und Allersberg als Leibgeding. Er überträgt Homburg und Allersberg dessen Frau Agnes (Frawe Agnes) als Wittum. Außerdem verpfändet er der gemeinsamen Tochter Susanne von Bickenbach (irer beder dochter Susannen) 500 Gulden auf Homburg. Susanna von Bickenbach heiratet den Grafen Heinrich von Hohenstein (Grauen hainrichen von Hohenstain). Dieser verträgt sich mit Hilfe des Bischofs Berthold von Hennberg zu Mainz (B Bertholden zu Maintz) mit Bischof Lorenz von Bibra zu Würzburg.
Als Amt und Stadt Lauda (Lauden) wieder in Würzburger Besitz übergehen, wird die Höhe der Leibbede von 20 Gulden nicht mehr erreicht. Lorenz Fries vermutet, dass zwei Gründe dafür verantwortlich sein können. Einerseits seien wohl viele Leibeigene gestorben, andererseits wirke sich nach seiner Überzeugung eine Verordnung von Erzbischof Berthold von Mainz negativ auf die Königshofener (Konigshofen) Leibbede aus. Nach dieser Bestimmung dürfe kein Leibeigner, der über ein festes Einkommen verfügt, nach Königshofen ziehen, falls er sich nicht verpflichte, in die Mainzer Bede einzubezahlen. Ferner werden zahlreiche Würzburger Leibeigene, die sich in Königshofen wegen einer Heirat niederlassen wollen, durch die mainzischen Amtleute von Tauberbischofsheim (Bischoffshaim) vertrieben, obwohl sie bereit sind, die Mainzer Bede mitzutragen.
Hermann Häußleins Söhne Heinrich und Bartholomäus(Hermans geehlichte sune nemlich Haintz vnd Bartholmes) dienen den Edelen und brauchen das Erbe der Mutter nicht. Bartholomäus hat einen Sohn Johann, der kurz nach dem Vater ohne männliche Erben stirbt. Heinrich, ein verdienter Reitersmann, heiratet eine Adelige und bekommt mit ihr den Sohn Georg (sune Georg). Dieser fordert von Bischof Lorenz von Bibra die im vorigen Eintrag genannten Lehen. Es kommt zur Austragung vor Bischof Berthold von Mainz (B. Bertholden von Maintz). Georg verfeindet sich darauf mit Bischof Lorenz von Bibra, verträgt sich jedoch wieder mit diesem.
Papst Innozenz VIII. fordert 1486 von den Geistlichen Deutschlands (aller gaistlickait Teutscher nation) einen Zehnt (zehenden pfening ihres einnemens). Daraufhin treffen sich Bischof Rudolf von Scherenberg und andere Bischöfe des Mainzer Erzbistums in Mainz mit Erzbischof Berthold von Henneberg. Sie einigen sich, eine gemeinsame Botschaft an den Papst zu schicken, um den Zehnt abzuwenden.
Becker, Hans-Jürgen: Appellation vom Papst an ein allgemeines Konzil. Historische Entwicklung und kanonistische Diskussion im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit (Forschungen zur kirchl. Rechtsgeschichte und zum Kirchenrecht 17) Köln 1988.
Der Mainzer Erzbischof Berthold von Henneberg schließt ein Bündnis mit Bischof Rudolf von Scherenberg und weiteren Suffraganbischöfen, um gegen den Zehnten, der den deutschen Geistlichen von Papst Alexander VI. auferlegt worden ist, zu protestieren.
Als Papst Innozenz VIII. von der deutschen Geistlichkeit einen Zehnten erheben will, schließen Bischof Berthold von Mainz und andere Bischöfe seiner Kirchenprovinz ein Bündnis zur Abwehr dieser Forderung. Fries verweist hierfür auf das Stichwort bapst.
Bischof Rudolf von Scherenberg verbündet sich mit dem Mainzer Erzbischof Berthold von Henneberg. Dabei werden Regelungen über Straßenraub und Fehde getroffen.
Erzbischof Berthold von Mainz verträgt Bischof Rudolf von Würzburg und Graf Otto von Henneberg, die sich wegen des Stabes und der Umfrage am Dorfgericht von Euerdorf in einer Fehde befanden. Laut der Nachtragshand betrifft dies auch das Dorf Hain und das Zentgericht von Aura.
Simon Fuchs von Kannenberg (Simon Fuchs) greift nach einem Urfehdvertrag mit Bischof Rudolf von Scherenberg aus dem Jahr 1479 die Besitzungen des Erzbischofs von Mainz und des Bischofs von Würzburg erneut an, worauf er von Kriegsknechten Erzbischof Bertholds von Mainz bei Seßlach (Sesslach) gefangen genommen und nach Gerolzhofen (Geroldshofen) überstellt wird. Dort ist er einige Zeit eingekerkert und muss nach seiner Entlassung dem Bischof von Würzburg und dem Erzbischof von Mainz erneut Urfehde schwören und den Vertrag von 1479 erneuern.
Graf Heinrich von Hohenstein (Graue Hainrich von Hohenstain) fordert wegen seiner Frau Susanne von Bickenbach (Susanne von Bickenbach) 5000 Gulden vom Stift Würzburg. Bischof Lorenz von Bibra entscheidet unter Schlichtung von Erzbischof Berthold von Mainz (B Bertholden zu Maintz)