Bischof Gerhart von Schwarzburg kauft die Leibeigenen zu Rothenfels (Rottenfels), (Hoenburg),Karlstadt (Carlstatt), (Hesdorff), (Holderich), Arnstein (Arnstain), Gemünden am Main (Gemund), Werneck (Werneck), Klingenberg am Main (Clingenberg), (Ebernhausen), (Esfenuelt), (Huchburg), Hettstadt (Hettenstatt), Bühler (Buhler), Münster (Munster), (Bossesheim), Hausen (Hausen), (Alesfers), Wernfeld (Wernfeldt), Wüstung Hartbach (Hartbach), Wüstung Meteldorf (Metteldorf) von den Brüdern Dietrich und Konrad von Bickenbach (Dichtrichen vnd conraden hern zu Bickenbach gebrudern) und ihren Frauen Agnes und Margaretha (fraw agnessen vnd fraw Margareth) ab. Die Leibeigenen wurden von Dietrich von Homburg (Ditrichen von Hohenburg) an sie gegeben.
Bischof Rudolf von Scherenberg kauft die Schlösser und Ämter Hohenberg und Allersberg (Allesberg) von Herrn Konrad d.Ä. von Bickenbach (Conrat), seiner Ehefrau Agnes (Agnes) und ihrem Sohn Konrad (Conrat) für das Stift Würzburg. Er verschreibt dem jüngeren Konrad ein jährliches Leibgedinge von 100 Gulden auf Haßfurt (Hasfurt). Außerdem verschreibt er Agnes jährliche 125 Gulden auf der Bede zu Haßfurt.
Herr Konrad von Bickenbach (Conrat von Bickenbach), der letzte Inhaber des Schlosses und Amtes Homburg, und seine Frau Agnes, geborene Gräfin von Nassau (Agnes geborene Grauen von Nassaw) haben 2 Kinder zusammen - Konrad den Jüngeren (Conrat der Jungere), der sowohl körperlich als auch geistig behindert ist, und die Tochter Susanne (Sussanne). Diese waren mit 600 Gulden Schulden arme Leute und auch ohne männliche erben. Deshalb handeln sie mit Bischof Rudolf von Scherenberg einen Vertrag aus, der besagt: 1. dass dieser 600 Gulden Schulden auf sich nimmt und diese bezahlt. 2. Susanne von Bickenbach und ihren Erben 500 Gulden verschrieben werden. 3. Konrad von Bickenbach, dem Jüngeren, 100 [Gulden] Leibgedinge monatlich gegeben werden. 4. Konrad von Bickenbach, dem Älteren sein Hab und Gut, Güter, Gefälle und Nutzungen auf Lebenszeit zur Nutzung übertragen werden. 5. Frau Agnes von Bickenbach für ihrem Wittum Allersberg und allen ihren Zu- und Eingehörungen 12000 Gulden in Bargeld bekommt Nach dem Tod Konrad des Älteren stehen beide Schlösser und Ämter Homburg und Allersberg mit allen Dörfern, Leuten, Gütern, Rechten, Gerechtigkeiten, Zu- und Eingehörungen nicht ausgenommen, Bischof Rudolf von Scherenberg und dem Stift zu.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Konrad von Bickenbach dem Älteren (heren Conraten dem Elteren) beide Schlösser und Ämter Homburg und Allersberg als Leibgeding. Er überträgt Homburg und Allersberg dessen Frau Agnes (Frawe Agnes) als Wittum. Außerdem verpfändet er der gemeinsamen Tochter Susanne von Bickenbach (irer beder dochter Susannen) 500 Gulden auf Homburg. Susanna von Bickenbach heiratet den Grafen Heinrich von Hohenstein (Grauen hainrichen von Hohenstain). Dieser verträgt sich mit Hilfe des Bischofs Berthold von Hennberg zu Mainz (B Bertholden zu Maintz) mit Bischof Lorenz von Bibra zu Würzburg.
Konrad von Bickenbach (Her Conrat von Bickenbach) übergibt Bischof Rudolf von Scherenberg das Dorf Fuchsstadt, das im Amt Homburg a. d. Wern liegt, (Fuchstat, das dorf im ambt Hohenberg nit weit von Hamelburg gelegen) mit allen Rechten, der gesamten Gerichtsherrschaft, allen Zugehörungen und Nutzungsrechten. Dafür verpfändet Bischof Rudolf ihm, seiner Frau Agnes und seinen Kindern Konrad und Susanne (Agnes seine Hausfraw, Conrat vnd Susanne ire sune vnd dochter) ein Leibgeding über jährlich 90 Gulden aus der Bede zu Retzbach und Sachsenheim (dorfere Retzbach vnd Sachsenshaim).
Konrad von Bickenbach und seine Frau Agnes von Bickenbach (her Conrat von Bickenbach vnd fraw Agnes) schließen mit Bischof Rudolf von Scherenberg einen neuen Vertrag. Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt diesem ein lebenlanges Leibgeding von 600 Gulden und belehnt ihn mit Burgen und Leibeigenen. Zwei Jahre später wird der alte Vertrag aufgelöst und ein neuer geschlossen. Konrad von Bickenbach und seine Frau übereignen dem Stift Würzburg ihre beiden Schlösser mit den gesamten Zu- und Eingehörungen zu Lebzeiten und erhalten dafür 5000 Gulden in bar, sowie zu Lebzeiten Konrad von Bickenbachs erhält dieser ein jährliches Leibgeding von 600 Gulden. Für den Fall, dass Agnes ihren Mann überlebt, soll diese ein jährliches Leibgeding von 250 Gulden erhalten und der Sohn Konrad VIII. von Bickenbach (Conraten den Jungeren) weiterhin ein Leibgeding von 100 Gulden.