Herr Konrad von Bickenbach (Conrat von Bickenbach), der letzte Inhaber des Schlosses und Amtes Homburg, und seine Frau Agnes, geborene Gräfin von Nassau (Agnes geborene Grauen von Nassaw) haben 2 Kinder zusammen - Konrad den Jüngeren (Conrat der Jungere), der sowohl körperlich als auch geistig behindert ist, und die Tochter Susanne (Sussanne). Diese waren mit 600 Gulden Schulden arme Leute und auch ohne männliche erben. Deshalb handeln sie mit Bischof Rudolf von Scherenberg einen Vertrag aus, der besagt: 1. dass dieser 600 Gulden Schulden auf sich nimmt und diese bezahlt. 2. Susanne von Bickenbach und ihren Erben 500 Gulden verschrieben werden. 3. Konrad von Bickenbach, dem Jüngeren, 100 [Gulden] Leibgedinge monatlich gegeben werden. 4. Konrad von Bickenbach, dem Älteren sein Hab und Gut, Güter, Gefälle und Nutzungen auf Lebenszeit zur Nutzung übertragen werden. 5. Frau Agnes von Bickenbach für ihrem Wittum Allersberg und allen ihren Zu- und Eingehörungen 12000 Gulden in Bargeld bekommt Nach dem Tod Konrad des Älteren stehen beide Schlösser und Ämter Homburg und Allersberg mit allen Dörfern, Leuten, Gütern, Rechten, Gerechtigkeiten, Zu- und Eingehörungen nicht ausgenommen, Bischof Rudolf von Scherenberg und dem Stift zu.