Der Bischof von Würzburg muss die Precisten verteilen. Es liegen drei mögliche Entwürfe der Verteilung vor.
Bischof Gottfried von Hohenlohe verleiht Schloss und Stadt Gemünden an Graf Ludwig von Rieneck (Grave Ludwig von Rineck der iunger). Die Nachtragshand nennt zusätzlich die Orte Wernfeld (Wernfelt), Burgsinn (Sinne), Leinach (Leinach), Retzbach (Retzbach), Rothenfels (Rottenvels), das Kloster Neustadt am Main (Newstatt Closter), das Schloss Langenburg (Langenburg slos) und der Ort Michelrieth (Mittelrieth).
Bischof Otto von Wolfskeel stiftet zu Retzbach (Retzbach) ein Kloster und inkorporiert es in das Kloster Neustadt am Main (closter Neustat).
Bischof Gerhard von Schwarzburg (B. Gerhart)verpfändet Dietrich von Thüngen Schloss, Stadt und Amt Ebenhausen (Sloss, stat vnd Ambt Ebenhausen) zusammen mit den Dörfern Retzbach, Thüngersheim und Sulzfeld (sampt den dorfern Retzbach, Thüngershaim vnd Sultzvelt) für 7821Gulden und macht ihn zum Amtmann.
Herr Konrad von Bickenbach (Conrad von Bickenbach) verkauft Bischof Johann von Brunn und dem Stift Würzburg das Dorf Fuchsstadt (Fugstat) und überträgt ihm das Eigentum mit Mund, Hand und Halm, wie es im Herzogtum Franken Sitte ist.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Graf Thomas von Rieneck (Thoman von Rieneck) jährlich 200 Gulden der Bede zu Haßfurt (Hasfurt) für eine Hauptsumme von 3000 Gulden, die man ihm wegen Herrn Konrad von Bickenbach (Conrat von Bickenbach) schuldet. Die Einwohner Haßfurts übergeben Graf Thomas eine Verschreibung, ihm die jährlichen 200 Gulden zuzustellen. Bischof Rudolf von Scherenberg löst diese 200 Gulden wieder ab und verschreibt sie denen von Bickenbach.
Bischof Rudolf von Scherenberg kauft Konrad von Bickenbach (Conrad her zu Bickenbach) verschiedene Zinsen und Gefälle in Feuerthal (Feurtal) ab.
Konrad von Bickenbach (Her Conrat von Bickenbach) übergibt Bischof Rudolf von Scherenberg das Dorf Fuchsstadt, das im Amt Homburg a. d. Wern liegt, (Fuchstat, das dorf im ambt Hohenberg nit weit von Hamelburg gelegen) mit allen Rechten, der gesamten Gerichtsherrschaft, allen Zugehörungen und Nutzungsrechten. Dafür verpfändet Bischof Rudolf ihm, seiner Frau Agnes und seinen Kindern Konrad und Susanne (Agnes seine Hausfraw, Conrat vnd Susanne ire sune vnd dochter) ein Leibgeding über jährlich 90 Gulden aus der Bede zu Retzbach und Sachsenheim (dorfere Retzbach vnd Sachsenshaim).
Konrad VII. von Bickenbach (Conrad her zu Bickenbach der elter) und seine Ehefrau Agnes Gräfin von Nassau (agnes Grafin zu Nassaw), sowie deren Tochter Susanne (Susanna) und Sohn Konrad (Conrad) schließen bezüglich der Schlösser Hohenstein (Hohenberg) und Allersberg (allesberg) sowie der Dörfer Elmershausen, Langendorf (Langendorff), Feuerthal (Feurtal), Westheim (Westhaim), Fuchsstadt (Fuchstatt), Retzbach (Retzbach), Thüngersheim (Tungershaim) und des Schlosses Homburg (Homberg) einen Vertrag mit Bischof Rudolf von Scherenberg. In diesem geben sie ihre Zinsen und Nutzungen zu Ramsthal (Rambstal) sowie den Schlössern und Dörfern an das Hochstift Würzburg ab.
Konrad von Bickenbach und seine Frau Agnes von Bickenbach (her Conrat von Bickenbach vnd fraw Agnes) schließen mit Bischof Rudolf von Scherenberg einen neuen Vertrag. Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt diesem ein lebenlanges Leibgeding von 600 Gulden und belehnt ihn mit Burgen und Leibeigenen. Zwei Jahre später wird der alte Vertrag aufgelöst und ein neuer geschlossen. Konrad von Bickenbach und seine Frau übereignen dem Stift Würzburg ihre beiden Schlösser mit den gesamten Zu- und Eingehörungen zu Lebzeiten und erhalten dafür 5000 Gulden in bar, sowie zu Lebzeiten Konrad von Bickenbachs erhält dieser ein jährliches Leibgeding von 600 Gulden. Für den Fall, dass Agnes ihren Mann überlebt, soll diese ein jährliches Leibgeding von 250 Gulden erhalten und der Sohn Konrad VIII. von Bickenbach (Conraten den Jungeren) weiterhin ein Leibgeding von 100 Gulden.