Der Bischof von Würzburg muss die Precisten verteilen. Es liegen drei mögliche Entwürfe der Verteilung vor.
Bischof Wolfram verpfändet der Äbtissin und dem Konvent des Klosters Wechterswinkel ( Äbbtissin vnd Convent zu Weterswinkel) für 5 Pfund Haller jährlicher Zinsen das Dorf Unterelsbach (Unter Elspe).
Bischof Wolfram von Grumbach verkauft den Klosterfrauen des Klosters Wechterswinkel (cloesterfrawen von Weterswinkel) verschiedene Gefälle und Nutzungsrechte zu Nordheim vor der Rhön (Northaim) auf Wiederlösung.
Hans von Herschfeld (Hersveld) verkauft dem Kloster Wechterswinkel (Wecherswinckel) das Recht, im Dorf Bastheim (Basthaim) jährlich zwei Pfund Geld als Zinsen zu nehmen. Er lässt sich jedoch ein Rückkaufsrecht zusichern. Die Höhe dieser Summe beträgt 14 Pfund und 20 Malter Korn.
Ein Rechtsstreit zwischen Johann Geupel, genannt Reuscher, (Hanns Geupel Reuscher genant) und dem Kloster Wechterswinkel ( closter Weberswinkel) wird durch Bischof Rudolf von Scherenberg beigelegt. Johann Geupel erhält 55 Gulden.
Es kommt zu Uneinigkeiten zwischen Johann Reuschen, der auch Geupel genannt wird (Reuschen hans Geupel gnant), dem Propst und dem Kloster Wechterswinkel (closter Wechterswinkel). Johann Reuschens Anwalt, Nikolaus Wertwein (anwalt Clausen wertweins), schlichtet und verträgt die beiden Parteien. Johann Reuscher erhält von der anderen Partei 55 Gulden als Entschädigungszahlung.
Das Kloster Wechsterswinkel (wechterswinckel) und andere Klöster sollen reformiert oder in Ordnung gebracht werden. Es soll ein Vorsteher eingesetzt werden, der den Besitz des Klosters nicht verschwendet.
Die Klöster Bildhausen (Bildhausen) und Wechterswinkel (Wechterswinkel) werden im Jahr 1543 und 1551aufgefordert, Atzung für die Jäger zu leisten.
Bischof Friedrich von Wirsberg schlichtet einen Streit zwischen Reinhard von Kere (Reinhart von der Kere), der als Propst das Kloster Wechterswinkel (closter Wechterswinkel) vertritt, und Christof von der Tann (Christoff von der Than) und Christof von Ostheim (Christoff von Osthaim), der als Vormund Konrad von der Tann (Conrad von der Than) vertritt. Es wird eine Vereinbarung getroffen, dass ein Grenzstein an der Ackergrenze (anwandung) zwischen Ober- und Unterwaldbehrungen gesetzt werden soll, um Besitzrechte zu trennen, da die Dorfgemeinde Unterwaldbehrungen und Güter in der Wüstung Gerlachs, die zum Kloster Wechterswinkel gehört, teils pachtet, teils erbliche Güter innerhalb der Wüstung besitzt. Der Grenzverlauf soll die Els (Elle) entlang führen.