Bischof Friedrich von Wirsberg schlichtet einen Streit zwischen Reinhard von Kere (Reinhart von der Kere), der als Propst das Kloster Wechterswinkel (closter Wechterswinkel) vertritt, und Christof von der Tann (Christoff von der Than) und Christof von Ostheim (Christoff von Osthaim), der als Vormund Konrad von der Tann (Conrad von der Than) vertritt. Es wird eine Vereinbarung getroffen, dass ein Grenzstein an der Ackergrenze (anwandung) zwischen Ober- und Unterwaldbehrungen gesetzt werden soll, um Besitzrechte zu trennen, da die Dorfgemeinde Unterwaldbehrungen und Güter in der Wüstung Gerlachs, die zum Kloster Wechterswinkel gehört, teils pachtet, teils erbliche Güter innerhalb der Wüstung besitzt. Der Grenzverlauf soll die Els (Elle) entlang führen.