Jeder Dompropst empfängt das Fährrecht in Eibelstadt (Eivelstat) selbst oder durch einen weltlichen oder geistlichen Adligen als Mannlehen vom Würzburger Bischof, und verleiht es als Afterlehen an Bürgermeister und Rat. Dafür verweist Fries auf sämtliche Lehenbücher (also findt man in allen lehen buchern).
König Adolf von Nassau verpfändet Sommerhausen (Somerahausen) und Winterhausen (Winterahausen) an Bischof Manegold von Neuenburg. Die beiden Orte liegen sich südlich von Eibelstadt (Eivelstat) diesseits und jenseits des Mains gegenüber; ihre Namensgebung geht auf die Patrozinien St. Bartholomäus bzw. St. Nikolaus zurück, welche jeweils im Sommer bzw. Winter gefeiert werden.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Bischof Gottfried von Hohenlohe übergibt die Vogtei Eibelstadt Heinrich Küchenmeister von Nordenberg (Hainrich der kaiserlich Kuchenmaister) zum Lehen. Dazu gehören laut Nachtragshand der Zehnt von Bernheim, Winter- oder Sommerhausen (Hausen), Goßmannsdorf (Gossendorf) und Ergersheim (Emmersheim) sowie das Dorf Buchheim.
Rudolf von Bebenburg empfängt das eben erwähnte Drittel an der Vogtei (vogtei zu Eivelstat ) von Eibelstadt auch von Bischof Wolfram von Grumbach. Die Nachtragshand erwähnt auch Wolfsau (Wolfsaw).
Wie die Vogtei Eibelstadt in den Besitz des Heiligen Römischen Reichs gekommen ist, weiß Fries nicht. Bischof Gerhard von Schwarzburg empfängt sie jedenfalls von Kaiser Karl IV. und seinem Sohn Wenzel dem Faulen als Lehen.
Heinrich von Seinsheim (Hainrich von Sainnshaim) überträgt seine Güter in Eibelstadt (Eivelstat) Bischof Gerhard von Schwarzburg.
Die Fähre von Eibelstadt verleiht Bischof Johann von Egloffstein dem Verweser der Domprobstei, Herrn Arnold Hertwig, Chorherr im Neumünsterstift (hern Arnolden Hertwigen Corheren zum Newenmunster), zum Manlehen, mit der Bewilligung, dass diese Fähre danach dem Bürgermeister und dem Rat von Eibelstadt auch zum Mannlehen verliehen werde.
Aus dem Kaufbrief (kaufbriev) des Ewald von Lichtenstein über die Hälfte am Dorf Binsfeld und an der dortigen Burg geht hervor, dass es sonst mehrere Ganerben zu Binsfeld gab. Von einem späteren Schreiber der Hohen Registratur wurden die Orte Dattensoll (Tatzensoll) und Eibelstadt (Eivelstat) ergänzt.
Bischof Rudolf von Scherenberg empfängt eine Hälfte dieser Vogtei für sein Domkapitel von den Kaisern Friedrich III. und Maximilian I. zu Lehen.
Das Domkapitel legt das Geld aus der Ablösung von Karlstadt wieder an in Volkach (Volkach), Eibelstadt (Eyffelstatt), Mainbernheim (Mainbernhaim), Steinkirchen (Stainkirchen), Uffenheim (Uffenhaim), Dornheim (Dornhaim), Hüttenheim (Huttenhaim), Nenzenheim (Neuntzenhaim), Neubrunn (Newbron), Ochsenfurt (Ochsenfurth), Gerolzhofen (Geroltzhoffen), Rittershausen (Reutershausen), Wollmershausen (Wolmershausen), Sulzdorf (Sultzdorf), Aschfeld (Aschvelt), Thüngen (Tungen), Retzbach (Retzbach), Thüngersheim (Tungershaim), Eußenheim (Eussenhaim), Rohrbach (Rorbach) und Wiesenfeld (Wisenveldt). Außerdem sind die Dompforte, das Spital St. Dietrich in Würzburg, das Stift Neumünster, die Müdesheimer Lehen (Mutishaimer lehen) sowie die Dompräsenz betroffen.