Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet die Burg Binsfeld (Binsveld ain sloss und dorf im ambt Arnstain) an Ulrich von Müdesheim (Mutishaim) für 150 Pfund Heller und setzt ihn als Erbburgmann auf dieser Burg ein. Auch seine männlichen Erben tragen das Haus, die Hofstatt vor der hohen Kemenante, die der Hut genannt wird, sowie eine Hofstatt außerhalb der Burg, 1 1/2 Morgen Felder und die erwähnten 150 Pfund Heller als Burglehen. Wenn die Pfandsumme wieder abgelöst wird, soll diese wieder angelegt werden.
Dietrich (Dietz) von Müdesheim (Mutishaim) besitzt die Pfandschaft über Burg und Dorf Binsfeld (Binsfelt), die jedoch wieder vom Hochstift Würzburg ausgelöst wird. Lorenz Fries konnte den Zeitpunkt der Auslösung nicht ausfindig machen.
Bischof Johann von Brunn verpfändet die Hälfte an Burg und Dorf Binsfeld (Binsfelt) mit seinen Zu- und Eingehörungen an Ewald von Lichtenstein (Liechtenstain) für 2000 Gulden. Da Bischof Johann von Brunn die Verpfändung nicht durchführen kann, vielleicht wegen einer fehlenden Bewilligung durch das Domkapitel, bestellt er vier Bürgen: Lamprecht von Seckendorf-Rinhofen (Rinhofen), Kilian von Vestenberg (Vestenberg), Hans von Wenkheim (Wenckhaim) und Engelhard von Münster (Munster).
Aus dem Kaufbrief (kaufbriev) des Ewald von Lichtenstein über die Hälfte am Dorf Binsfeld und an der dortigen Burg geht hervor, dass es sonst mehrere Ganerben zu Binsfeld gab. Von einem späteren Schreiber der Hohen Registratur wurden die Orte Dattensoll (Tatzensoll) und Eibelstadt (Eivelstat) ergänzt.
Die Verpfändung der halben Burg und des halben Dorfes Binsfeld an Ewald von Lichtenstein (Liechtenstain) wird erst am 3. Februar 1430 rechtskräftig.
Bischof Johann von Grumbach verpfändet Schloss und Dorf Binsfeld (Binsfeld) samt dem Dorf Halsheim (Hohelshaim) und dem Hof Dattensoll (Datzensole) erneut für 2100 Gulden an Ewald von Lichtenstein (Liechtenstain) und dessen Erben.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst die Verpfändung von Schloss und Dorf Binsfeld samt Zugehörungen wieder ab.
Dietrich von Thüngen (Dietz von Thungen) hat etliche Güter, Nutzungsrechte und Gefälle bei und um Binsfeld (Binsfeld) im Amt Arnstein (Arnstain) von der Herrschaft Henneberg-Römhild (Hennenberg zu Römhilt) zu Mannlehen inne. Diese werden Müdesheimer Güter (Mutishaimer güter) genannt. Als Bischof Rudolf von Scherenberg das Schloss Binsfeld von Georg von Lichtenstein (Georgen von Liechtenstain) an das Hochstift löst, zieht er die Müdesheimer Güter mit ein. Dies ärgert nicht nur Dietrich von Thüngen, sondern auch Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Ot von Hennenberg). Beide Parteien sind mit ihren Positionen im Recht, doch der Bischof verträgt sich mit Dietrich und entschädigt ihn mit anderen Gütern. Damit auch Graf Otto als Dietrichs Lehnsherr einwilligt, verpfändet der Bischof ihm jährlich 15 Gulden Zinsen auf der Bede zu Arnstein (Arnstain) als Mannlehen. Diese Zinsen darf der Graf solange einnehmen, bis der Bischof ihm ein Rittermannlehen verleiht, das 300 Gulden wert ist, oder ihm 300 Gulden in bar auszahlt, welche der Graf oder dessen Erben anlegen und dann vom Hochstift Würzburg zu Mannlehen empfangen.