Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet die Burg Binsfeld (Binsveld ain sloss und dorf im ambt Arnstain) an Ulrich von Müdesheim (Mutishaim) für 150 Pfund Heller und setzt ihn als Erbburgmann auf dieser Burg ein. Auch seine männlichen Erben tragen das Haus, die Hofstatt vor der hohen Kemenante, die der Hut genannt wird, sowie eine Hofstatt außerhalb der Burg, 1 1/2 Morgen Felder und die erwähnten 150 Pfund Heller als Burglehen. Wenn die Pfandsumme wieder abgelöst wird, soll diese wieder angelegt werden.
Bischof Johann von Eglosffstein verpfändet etliche Güter und Flecken, die zur Dompropstei gehören. Diese Besitzungen befinden sich laut Nachtragsschreiber im Banzgau (Bantzgaw), in Sondheim (Sunthaim; nicht spezifizierbar), Hettstadt (Hettenstatt), Erlabrunn (Erlepron), Veitshöchheim (Hochhaim(), Westheim (Westhaim), Retzstadt (Rottstatt), Binsfeld (Binsfelt), Halsheim (Hoelshaim), Müdesheim (Mutishaim), Aschfeld (Aschvelt), Retzbach (Retzbach), Stetten (Stetten), Thüngersheim (Tungershaim), Hinternah (Hinternach), Obersfeld (Obersfelt), Thüngen (Tungen), Biebelried (Bibelrieth), Reuchelheim (Reichelnhaim), Marbach (Marbach), Heßlar (Heslar) und Weigenheim (Weigenhaim) sowie der jährliche Legwein.
Dietrich (Dietz) von Müdesheim (Mutishaim) besitzt die Pfandschaft über Burg und Dorf Binsfeld (Binsfelt), die jedoch wieder vom Hochstift Würzburg ausgelöst wird. Lorenz Fries konnte den Zeitpunkt der Auslösung nicht ausfindig machen.
Bischof Johann von Brunn verpfändet die Hälfte an Burg und Dorf Binsfeld (Binsfelt) mit seinen Zu- und Eingehörungen an Ewald von Lichtenstein (Liechtenstain) für 2000 Gulden. Da Bischof Johann von Brunn die Verpfändung nicht durchführen kann, vielleicht wegen einer fehlenden Bewilligung durch das Domkapitel, bestellt er vier Bürgen: Lamprecht von Seckendorf-Rinhofen (Rinhofen), Kilian von Vestenberg (Vestenberg), Hans von Wenkheim (Wenckhaim) und Engelhard von Münster (Munster).
Aus dem Kaufbrief (kaufbriev) des Ewald von Lichtenstein über die Hälfte am Dorf Binsfeld und an der dortigen Burg geht hervor, dass es sonst mehrere Ganerben zu Binsfeld gab. Von einem späteren Schreiber der Hohen Registratur wurden die Orte Dattensoll (Tatzensoll) und Eibelstadt (Eivelstat) ergänzt.
Die Verpfändung der halben Burg und des halben Dorfes Binsfeld an Ewald von Lichtenstein (Liechtenstain) wird erst am 3. Februar 1430 rechtskräftig.
Für 2500 Gulden verkaufen Weiprecht und Magdalena von Helmstatt (Helmstat) Bischof Johann von Brunn etliche Weingärten, Äcker, Korn, Weizen, Hafer und 1 Pfund Heller zu Binsfeld (Binsfelt) einschießlich weiterer Güter und Gefälle. Die Kaufsumme soll innerhalb von vier Jahren bezahlt werden. Von einer späteren Hand werden folgende Orte ergänzt: Dattensoll (Datzensol), Heßlar (Hesler, Müdesheim (Mutishaim) und Halsheim (Hohelshaim).
Burkhard von Müdesheim (Mutishaim) ist auch ein Ganerbe zu Binsfeld. Gegen ihn klagt Marquard von Milau (Milau) und gewinnt dessen Güter und Rechte. Diese verkauft er an den Würzburger Stiftspfleger Gottfried Schenk von Limpurg.
Der mittlerweile zum Bischof aufgestiegene Gottfried Schenk von Limpurg befreit die Einwohner von Binsfeld (Binsfelt) wegen in Fehden erlittener Schäden für 20 Jahre von Steuer, Bede, Verköstigung und Fron. Die Einwohner sollen dafür Baumaßnahmen vornehmen sowie das Dorf mit Gräben und Zäunen befestigen.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Graf Otto von Henneberg wegen der Müdesheimer Lehen (Mutishaimer lehen) jährliche Einkünfte in Höhe von 15 Gulden in Arnstein (Arnstain), so lange, bis er ein Lehen im Wert von 300 Gulden erhält. Auf folgende Orte bezog sich die Vereinbarung außerdem: Gauaschach (Gewascha), Hinternach (Hindernach), Heßlar (Hesler), Binsfeld (Binsfeldt), Müdesheim (Mutishaim) und die Wüstung Löffelbach (Loffelbach) zwischen Gauaschach und Altbessingen.