Es existieren zwei Formen der edlen Mannlehen, die Burglehen und die Feld- bzw. Zuglehen. Die Sicherung der Burgen hat bis zur Einführung der Geschütze eine große militärische Bedeutung gehabt. Deshalb sind auch Ganerbenburgen eingerichtet worden. In diese haben sich mitunter auch die Grafen und Fürsten eingekauft. Ganerbenburgen stehen unter anderem in Friedberg (Fridberg), Gelnhausen (Gailnhausen), Lindheim (Linthaim), Rotenberg (Rotenberg), Schildeck (Schilteck), Poppenhausen (Bopenhausen), Boxberg (Bocksberg), Gersfeld (Gersveld), Rohr (Roer) und Hardheim (Harthaim).
Aufgrund der permanenten Fehden haben zahlreiche Fürsten Ganerben werden wollen. Wenn sie Ganerben geworden sind, haben sie sich verpflichten müssen, bei Gefahr mit ihrem Leib und ihrem Vermögen für die Sicherheit der Burg einzustehen. Ferner haben sie aus der Burg keine Fehde führen dürfen. Jedem Ganerben ist ein Bereich zugewiesen worden, auf dem er eigene Gebäude hat errichten können. Zur Entlohnung haben sie jährlich Zehnte, Zinsen, Wein oder Bargeld erhalten. Wie viele Burglehen und Burgmänner zu einer Burg gehört haben, ist in den angegebenen Dokumenten aufgelistet. In den alten Lehnbüchern werden die Träger der Burglehen auch castreneses genannt.
Die Ganerben von Künzelsau (Contzelsaw) sind die Bistümer Mainz und Würzburg, die Grafschaft Hohenlohe, die Stadt Schwäbisch Hall und die Herren von Stetten zu Kochenstetten. Zunächst haben alle Ganerben einen eigenen Schultheiß gehabt, später einen gemeinsamen.
Die Ganerben stellen in Amorbach einen Burgfrieden und eine Ordnung auf, die jeder Ganerbe persönlich geloben muss.
Künzelsau (Contzelsaw) ist ein Ganerbendorf. Da sich dort zahlreiche Fehden zutragen, wird Bischof Lorenz von Bibra ebenfalls Ganerbe, um weitere Streitigkeiten zu vermeiden.
Bischof Lorenz von Bibra wird als Ganerbe von Künzelsau (Contzelsaw) angenommen, gelobt den Burgfrieden und übergibt sein Revers.
Das Hochstift Würzburg, die Grafen von Hohenlohe, die Stadt Schwäbisch Hall (Hall) und die Herren von Stetten zu Kochenstetten (Stetten) stellen erneut eine Ordnung auf.
Nach Bischof Lorenz von Bibras Tod gelobt dessen Nachfolger Konrad von Thüngen Zürich von Stetten (Steten) als dem ältesten Ganerben im Handgang den Burgfrieden und empfängt daraufhin von den Einwohnern die Erbhuldigung.
Bischof Konrad von Bibra gelobt im Domherrnhof Rödelsee in Würzburg (hof Rotelsehe in der grossern stuben) Zürich von Stetten (Steten) als dem ältesten Ganerben den Burgfrieden. Die Einwohner leisten allein dem Bischof und nicht dem Domkapitel die Erbhuldigung.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt das Stift Comburg (Camberg) mit der Stadt Schwäbisch Hall (Hall) wegen folgenden fraglichen Rechtstobjekten: Bannwein und Kirchweihwein, Ungeld, der Vogtei und der Hochgerichtsbarkeit in Thüngental (Thungenthal) und Tullau (Tullaw); der neu errichteten Kelter in Tullau, dem niederen Jagdrecht bei Tullau, dem Kirchenpfleger von Thüngental, entfremdeten Pfrundshäusern in Schwäbisch Hall (Hall), dem Salzzehnt, dem Kleinzehnt, dem Zehnt von Schloss Limpurg (Limpurgisch schlos), abgabenfreien Häusern in Schwäbisch Hall, dem Unterhalt der Landwehr, der Feststellung von Gemarkungsgrenzen in Hessental (Hesenthal) und Gelbingen (Gelbingen), Wasserquellen in Hessental, dem Ganerbenrecht und einem Hof in Haßfelden (Hasfeldischen guttlein).