Fries verweist für ein Verzeichnis über die Kollation der geistlichen Lehen, die dem Stift Comburg (Camberg) gehören, und deren Namen und Orte auf den liber emptionum. Papst Innozenz VIII. hat bei der Transformation des Klosters zum Stift die Kollation dieser Lehen dem Würzburger Bischof zugestellt. Solche Lehen befinden sich in Schwäbisch Hall (Hall), Erlach (Erlach), Tüngental (Tungenthal), Gebsattel (Gebsattel), Künzelsau (Contzelsaw), Geifertshofen (Geyselbrechtshoffen), Haßfelden (Haslitzfelden) und Kurenberg.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt das Stift Comburg (Camberg) mit der Stadt Schwäbisch Hall (Hall) wegen folgenden fraglichen Rechtstobjekten: Bannwein und Kirchweihwein, Ungeld, der Vogtei und der Hochgerichtsbarkeit in Thüngental (Thungenthal) und Tullau (Tullaw); der neu errichteten Kelter in Tullau, dem niederen Jagdrecht bei Tullau, dem Kirchenpfleger von Thüngental, entfremdeten Pfrundshäusern in Schwäbisch Hall (Hall), dem Salzzehnt, dem Kleinzehnt, dem Zehnt von Schloss Limpurg (Limpurgisch schlos), abgabenfreien Häusern in Schwäbisch Hall, dem Unterhalt der Landwehr, der Feststellung von Gemarkungsgrenzen in Hessental (Hesenthal) und Gelbingen (Gelbingen), Wasserquellen in Hessental, dem Ganerbenrecht und einem Hof in Haßfelden (Hasfeldischen guttlein).