Schloss und Amt Trimberg (Trimperg) waren einst den Herren von Seinsheim (später Herren von Schwarzenberg) verpfändet. Unter Erkinger von Seinsheim (Sainshaim) kommt es zu einem Streit mit Bischof Johann von Brunn bezüglich der Grenzen der Ämter Aschach (Aschach) und Trimberg (Trimperg), welche aneinanderstoßen. Dieser wird entschieden durch Graf Friedrich von Henneberg, Dietrich Truchsess von Wetzhausen (Truchseß von Wetzhausen) und Kaspar von Bibra (Bibra). Strittige Punkte sind: die Zent- und Jahrmarktsgerichtsbarkeit, der Oehrbach (Orlbach; andere Bezeichnung für die Thulba), Wald und Wiesen bei Aschach (Aschach), der Wald bei Tulba (Tulblinger Wissen), die Wiesen bei Trimberg (Trimperger wissen), die Wüstung Waldmannslohe (Waltmansloch), und der Viehtrieb zu Lauter (Lutsbach).
Zur Regierungszeit von Bischof Johann von Brunn liegen folgende Dörfer und Nutzungsflächen im Gerichtsbezirk des Amtes Auersberg (Aursperg): die Wüstungen Simmershausen (Simershausen), Batten (Batten; heute bewohnt), Thaiden (Teyten; heute bewohnt), Seiferts (Syferts, heute bewohnt), Melbers (Elpas), Wüstensachsen (Sachsen; heute bewohnt), Boppenrod (Wappenrod), Rubelberg (wohl mit Reulbach zu identifizieren) und Findlos (Findels [korrigiert aus Sindels]), der Ort Wickers (Wikers, heute ein Ortsteil von Hilders), die beiden Wüstungen Schandenhof (Schanten) und Struthof (Struberts), Lahrbach (Larbach) und Hilders (Hiltrichs). Dem Würzburger Bischof oder dessen Vogt stehen aber nur die Hälfte an Brand (Branda) und Gerichtsrechte auf einem kleinen Gut bei Wickers zu.
Apel von Milz (Miltz) und Konrad von Hutten (Hutten) reiten die Grenzen zwischen den Ämtern Aschach und Trimberg ab. Aufgrund ihrer Ergebnisse erheben sie Einspruch gegen den von Graf Friedrich von Henneberg, Dietrich Truchsess von Wetzhausen und Kaspar von Bibra gefällten Schiedsspruch zwischen Bischof Johann von Brunn und Erkinger von Seinsheim bezüglich dieser Grenzen.
Konrad von Weinsberg (Weinsperg) und Hans Truchsess von Baldersheim sowie die Witwe und die Kinder des Fritz Truchsess (Truchseß) von Baldersheim teilen den Ort Aub (Awe) unter sich auf. Als Trennlinie fungiert die Achse vom Unteren zum Oberen Tor, welche den Ort in zwei gleich große Hälften teilt. Konrad von Weinsberg gehört die Hälfte des Orts, welche links der Trennlinie liegt. Die Truchsessen teilen untereinander noch einmal die rechte Ortshälfte untereinander gleichmäßig auf. Hans erhält den Teil, in dem die Burg liegt. Die Witwe und die Kinder von Fritz erhalten den Ortsteil am Oberen Tor. Konrad von Weinsberg sowie der Witwe und den Kindern von Fritz von Baldersheim ist es erlaubt, in ihren Ortsteilen Burgen zu bauen. Dafür dürfen sie von ihren Untertanen in Aub ein Ungeld erheben.
Der Bamberger Bischof Georg von Schaumberg gibt an, den mit dem Hochstift Würzburg geschlossenen Vertrag zur Beilegung von Grenzstreitigkeiten nicht halten zu müssen, da diese Einigung nur unter Zwang zu Stande gekommen sei. Der Würzburger Bischof Johann von Grumbach akzeptiert diese Auffassung nicht und lässt deswegen Verhandlungen führen.
Der Heidingsfelder Propst (der porbst zu Haidenueld) und die Einwohner von Geusfeld (Geulsueld) sind sich über die Grenze der Gemarkung uneinig. Deshalb lässt Bischof Rudolf von Scherenberg eine Grenze abgehen und stellt beiden Seiten eine Urkunde über die Grenze aus.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt einen Streit zwischen dem Stift Neumünster und den Bürgern von Karlstadt (Carlstatt) und Karlburg (Carlburg) folgendermaßen: Da die zehntpflichtigen Güter der Pfarrei Karlburg und die zehntpflichtigen Güter des Stifts Neumünster auf der Karlburger Gemarkung jenseits des Mains vermischt sind, sollen die Feldgeschworenen von Karlstadt diese auf den Morgen genau vermessen. Das Stift Neumünster soll deren Befund zufolge eine gewisse Fläche abtreten und dazu noch acht Morgen Weingarten nach Aufforderung der Pfarrei Karlburg vermessen lassen. Außerdem soll das Stift der Pfarrei zu Karlburg wegen der Neurodungen in ihrer Filiale Gambach und dem daraus entstandenen Zehnten nichts zu zahlen haben.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt das Stift Comburg (Camberg) mit der Stadt Schwäbisch Hall (Hall) wegen folgenden fraglichen Rechtstobjekten: Bannwein und Kirchweihwein, Ungeld, der Vogtei und der Hochgerichtsbarkeit in Thüngental (Thungenthal) und Tullau (Tullaw); der neu errichteten Kelter in Tullau, dem niederen Jagdrecht bei Tullau, dem Kirchenpfleger von Thüngental, entfremdeten Pfrundshäusern in Schwäbisch Hall (Hall), dem Salzzehnt, dem Kleinzehnt, dem Zehnt von Schloss Limpurg (Limpurgisch schlos), abgabenfreien Häusern in Schwäbisch Hall, dem Unterhalt der Landwehr, der Feststellung von Gemarkungsgrenzen in Hessental (Hesenthal) und Gelbingen (Gelbingen), Wasserquellen in Hessental, dem Ganerbenrecht und einem Hof in Haßfelden (Hasfeldischen guttlein).
Räte des Würzburger Bischofs legen einen Streit zwischen den Gemeinden Karlburg (Carlburg) und Rohrbach (Rorbach) über die Gemarkungsgrenzen bei. Bezüglich des Viehtriebs soll der alte Urteilsspruch von Alexius von Freyberg (Freyberg) seine Gültigkeit behalten. Beide Gemeinden sollen ihre Güter, Zinsen, Lehenschaften, Zehnten, Rechte und Gerechtigkeiten unverändert behalten.
Bischof Friedrich verträgt das Stift St. Burkard mit dem Spital zu den 14 Nothelfern. Das Stift St. Burkard soll dem Spital, das seinen Anspruch auf die beiden Zehnten an der Birkenfelder Leite und am Königsberg in der Oberleinacher Gemarkung (an der Birkhenfelder leyden vnd Konigsperg in Oberleinacher markung) angemeldet hat, zu dem Zehnten, den das Spital ohnehin schon innehat, zusätzlich den Zehnten auf acht Morgen Weingarten zustellen und folgen lassen, nämlich fünf Morgen zwischen dem Pranger (Pranger) und der Birkenfelder Leite, zwei Morgen am äußersten Pranger Richtung Würzburg und ein Morgen am Königsberg. Bei Irtenberg (Erdburg) soll jede Partei den Besitz weiterhin zur Hälfte besitzen. Das Stift St. Burkard soll auf der Hälfte des Spitals und von dessen Hofbauern keinen Zehnten erheben oder obrigkeitliche Rechte ausüben, sondern allein auf seiner Hälfte, die von würzburgischen Feldgeschworenen vermessen worden ist, nämlich am Buchelberg (Buchelberg), Kirnholz (Kirnholtz), Stockach (Stokhach), Maisenbachhof (Maysenbach) und am Kalten Loch (Kaltloch) (heute Ortsteil von Kist); auch der Brunnen des Hofs Erdbach (Erdbach) darf benutzt werden. Dem Spital dagegen soll die andere Hälfte Richtung Tiergarten (diergarten) und Würzburg, der Hof Erdbach (Erdbach) (evtl. Erdbach bei Creglingen), Wald, Äcker, Wiesen, die Benutzung des Brunnens und einen Weg von der Breite eines Fuhrwerks (allerdings außerhalb der benachbarten Wiesen, die den Höchbergern zustehen) mit Grenzsteinen markiert werden. Jede Partei darf auf dem ihr zugeteilten Land den Schaftrieb innehaben. Das Stift St. Burkard soll dem Spital außerdem innerhalb von drei Monaten 300 Gulden nachzahlen oder durch Verzinsung zusichern.