Bischof Otto von Wolfskeel gibt Andreas Zobel von Heidingsfeld (Haidingsveld) eine Hube zu Limbachshof (Limpach). Von dieser Übergabe sind ebenfalls betroffen: Kleinrinderfeld (Clain Rindervelt), Giebelstadt (Gibelstat), die Wüstung Irtenberg (Irdemburg), das Stift Aschaffenburg (Aschaffenburg stifft), Hoenstatt (evtl. könnte Hainstadt, das einmal Hönstadt genannt wurde, gemeint sein), Segnitz (Segnitz) sowie Brunn (Brun).
Die andere Hälfte an der Wüstung Limbachshof (Limpach) kauft Bischof Lorenz von Bibra von den Brüdern Christian und Fritz Zobel (Zobel). Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind Kleinrinderfeld (Clain Rindervelt), Irtenberg (Irdenburg), Brunn (Brunn), das Schottenkloster in Würzburg und der Hof des Stifts Aschaffenburg in Limbachshof.
Bischof Friedrich verträgt das Stift St. Burkard mit dem Spital zu den 14 Nothelfern. Das Stift St. Burkard soll dem Spital, das seinen Anspruch auf die beiden Zehnten an der Birkenfelder Leite und am Königsberg in der Oberleinacher Gemarkung (an der Birkhenfelder leyden vnd Konigsperg in Oberleinacher markung) angemeldet hat, zu dem Zehnten, den das Spital ohnehin schon innehat, zusätzlich den Zehnten auf acht Morgen Weingarten zustellen und folgen lassen, nämlich fünf Morgen zwischen dem Pranger (Pranger) und der Birkenfelder Leite, zwei Morgen am äußersten Pranger Richtung Würzburg und ein Morgen am Königsberg. Bei Irtenberg (Erdburg) soll jede Partei den Besitz weiterhin zur Hälfte besitzen. Das Stift St. Burkard soll auf der Hälfte des Spitals und von dessen Hofbauern keinen Zehnten erheben oder obrigkeitliche Rechte ausüben, sondern allein auf seiner Hälfte, die von würzburgischen Feldgeschworenen vermessen worden ist, nämlich am Buchelberg (Buchelberg), Kirnholz (Kirnholtz), Stockach (Stokhach), Maisenbachhof (Maysenbach) und am Kalten Loch (Kaltloch) (heute Ortsteil von Kist); auch der Brunnen des Hofs Erdbach (Erdbach) darf benutzt werden. Dem Spital dagegen soll die andere Hälfte Richtung Tiergarten (diergarten) und Würzburg, der Hof Erdbach (Erdbach) (evtl. Erdbach bei Creglingen), Wald, Äcker, Wiesen, die Benutzung des Brunnens und einen Weg von der Breite eines Fuhrwerks (allerdings außerhalb der benachbarten Wiesen, die den Höchbergern zustehen) mit Grenzsteinen markiert werden. Jede Partei darf auf dem ihr zugeteilten Land den Schaftrieb innehaben. Das Stift St. Burkard soll dem Spital außerdem innerhalb von drei Monaten 300 Gulden nachzahlen oder durch Verzinsung zusichern.