Zur Regierungszeit von Bischof Johann von Brunn liegen folgende Dörfer und Nutzungsflächen im Gerichtsbezirk des Amtes Auersberg (Aursperg): die Wüstungen Simmershausen (Simershausen), Batten (Batten; heute bewohnt), Thaiden (Teyten; heute bewohnt), Seiferts (Syferts, heute bewohnt), Melbers (Elpas), Wüstensachsen (Sachsen; heute bewohnt), Boppenrod (Wappenrod), Rubelberg (wohl mit Reulbach zu identifizieren) und Findlos (Findels [korrigiert aus Sindels]), der Ort Wickers (Wikers, heute ein Ortsteil von Hilders), die beiden Wüstungen Schandenhof (Schanten) und Struthof (Struberts), Lahrbach (Larbach) und Hilders (Hiltrichs). Dem Würzburger Bischof oder dessen Vogt stehen aber nur die Hälfte an Brand (Branda) und Gerichtsrechte auf einem kleinen Gut bei Wickers zu.
Bischof Johann von Brunn verpfändet die Auersburg (Aursperg) mit deren Zugehörungen für 220 Gulden und einem jährlichen Zins von 15 Gulden an die Brüder Eberhard, Mangold, Karl, Peter und Gerlach von Eberstein (Eberstain). Laut Nachtragsschreiber sind ebenfalls betroffen: die Wüstung Brand (Brenda; heute bewohnt), Hilders (Hilters), Wickers (Wikers), Findlos (Sindlins), Reuelberg (wahrscheinlich mit Reulbach zu identifizieren), Schandenhof (Schutten), Lahrbach (Larbach), Simmershausen (Simershausen), Wüstensachsen (Sachsen), Seiferts (Seifrids), Thaiden (Teyten) und Batten (Patten).
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Mangold von Eberstein (Mangolt von Eberstein) und Bischof Konrad von Thüngen sind sich uneinig über die Wüstung Schandenhof (Schanten). Mangold von Eberstein ist der Meinung, die Wüstung stehe ihm zu, Bischof Konrad von Thüngen erklärt, Bischof Rudolf von Scherenberg hätte das Amt Auersberg (awersberg) bereits wieder ausgelöst. Bischof Lorenz von Bibra, der Vorgänger Konrads von Thüngen, hatte die Wüstung wieder inne und seine Amtsleute von Auersberg und Fladungen (Fladungen) hatten bereits ihre Rechte ausgeübt. Die beiden einigen sich darauf, dass Bischof Konrad Mangold von Ebersberg 60 Gulden bezahlt und die Rechte an der Wüstung behält.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt vererbt Martin Bockheinz (Martin Bokhaintzen) die Wüstung Schandenhof (Schanten) für jährlich entweder acht Malter Korn, acht Malter Hafer nach fuldischem Maß und zwei Sommerhühner; acht Pfenninge und ein Fasnachtshuhn; acht Pfenninge und ein schonbraden oder acht Pfennige und als Handlohn jeweils ein Gulden pro 20 Gulden des Schlosses Hildenburg (schlos Hilt).