Bischof Johann von Egloffstein schuldet Karl Truchsess von Wildberg (Truchsess von Wiltberg) Geld für geleistete Dienste sowie Pferde und anderes mehr. Um seine Schuld zu begleichen, überlässt er dem Truchsess für drei Jahre den Groß- und Kleinzehnt zu Großbardorf (Grossen Bartdorf) und Eibstadt (Eibstat).
Der Groß- und Kleinzehnt von Großbardorf und Großeibstadt, welche Johann von Egloffstein für drei Jahre Karl Truchsess von Wildberg überlassen will, gehört der Dompropstei Würzburg. Nach dem Tod des Bischofs beschließen daher der neue Bischof Johann von Brunn und der Truchsess, dass der Bischof die Zehnten wieder auslöst und dem Truchsess 300 Gulden gibt. Laut einem späteren Schreiber sind von diesem Geschäft ebenfalls Meiningen (Mainingen), Ebern (Ebern), Seßlach (Seslach) und Wildberg (Wildberg).
Wilhelm von Crailsheim (Crailshaim) und Jakob Heimburg (Hainburg) verkaufen ihren Kleinzehnt (zehendlin) zu Einersheim (Ainershaim), den sie vom Hochstift Würzburg als Mannlehen getragen haben, sowie ihren Teil des Großzehnts zu Iphofen (Iphoven) an Bischof Rudolf von Scherenberg.
Anselm von Eicholzheim (Aicholtzhaim) verkauft den Vorhof des Schlosses Unterbalbach (Balbach) nebst Schweinestall, Scheune, Kelterhaus und einem Weingarten samt Kleinzehnt, Gülten, Zinsen und Gefällen in Unterbalbach, Königshofen (Konigshoven), Edelfingen (Otelfingen), Dörzbach (Dortzbach), Oesfeld (Oesfeld), Bütthard (Buthert), Wachbach (Wachbach), Krautheim (Crautheim), Pülfringen (Bulferickhaim), Königheim (Kunickheim) und Unterschüpf (untern Schipf) für 1500 Gulden an Bischof Rudolf von Scherenberg.
Bischof Lorenz von Bibra kauft für 800 Gulden von Wilhelm von Bibra (Bibra) etliche Güter, Zehnten, Zinsen, Gülten und andere Nutzungsrechte im Amt Aschach (ambt Aschach). Diese betreffen unter anderem das Burggut Steinach (Stainau), den Schmachtenhoff (heute Wüstung), den kleinen Zehnten in Neusetz (Newses) und das Kloster Bildhausen (Bildhausen Closter).
Lob, Reinhold: Die Wüstungen der bayerischen Rhön und des nordwestlichen Grabfeldes (Mainfränkische Studien 1), Würzburg 1972.
Wagenhöfer, Werner: Die Bibra. Studien und Materialien zur Genealogie und zur Besitzgeschichte einer fränkischen Niederadelsfamilie im Spätmittelalter, Neustadt a. d. Aisch 1998.
Philipp von Bibereren (Biberern) verkauft seinen Anteil am Wein- und Getreidezehnten, die Hälfte am Kleinzehnten und etliche weitere Gefälle für 1200 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra.
Das Dorf Baldersheim (Baldershaim, vor alter Baldoltzhaim genant, ain dorf im ambt Raigelberg), wird vom Hochstift Würzburg aus dem Besitz des Grafen Eberhard von Königstein (Konigstain) erworben. Dazu gehören die Reichelsburg, die Kemenaten, die Gemächer, der große und der kleine Zehnt, die Wiesen und die Felder.
Stefan Rüdt von Bödigheim (Rude von Bodickaim, ein Zweig der niederadeligen Familie Rüd von Collenberg) überträgt sein Viertel des Zehnten in Altheim (Althaim) sowie die dortige Mühle, welche er beide als Lehen vom Hochstift Würzburg innehat, dem Abt des Klosters Amorbach (Amerbach). Im Gegenzug erhält er von diesem ein Viertel des großen und des kleinen Zehnten sowie andere Gefälle in Bödigheim (Bodickhaim). Dies geschieht mit Zustimmung Bischof Konrads von Thüngen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Zustimmung des Domkapitels seinen Anteil am großen und kleinen Zehnten (Wein und Getreide) in Reuchelheim (Reuchelhaim), genannt Bischofszehnt, ein Drittel von Schwemmelsbach (Schwemelsbach) sowie einen Wald namens Streut, welcher von den Herren von Thüngen (Thüngen) an das Hochstift kam, mit Ausnahme der Lehenshoheit und der Zentgerichtsbarkeit des Eichstätter Bischofs Moritz von Hutten und seiner Testamentsvollstrecker, für 2050 Gulden an das Spital in Arnstein (Arnstain). Ein jeder Spitalmeister soll es vom Hochstift empfangen und dafür einen Gulden Handlohn zahlen sowie jährlich drei Fastnachtshühner.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt das Stift Comburg (Camberg) mit der Stadt Schwäbisch Hall (Hall) wegen folgenden fraglichen Rechtstobjekten: Bannwein und Kirchweihwein, Ungeld, der Vogtei und der Hochgerichtsbarkeit in Thüngental (Thungenthal) und Tullau (Tullaw); der neu errichteten Kelter in Tullau, dem niederen Jagdrecht bei Tullau, dem Kirchenpfleger von Thüngental, entfremdeten Pfrundshäusern in Schwäbisch Hall (Hall), dem Salzzehnt, dem Kleinzehnt, dem Zehnt von Schloss Limpurg (Limpurgisch schlos), abgabenfreien Häusern in Schwäbisch Hall, dem Unterhalt der Landwehr, der Feststellung von Gemarkungsgrenzen in Hessental (Hesenthal) und Gelbingen (Gelbingen), Wasserquellen in Hessental, dem Ganerbenrecht und einem Hof in Haßfelden (Hasfeldischen guttlein).