Domherr Wilhelm Schenk von Limpurg hat in Vertretung seiner Neffen Friedrich und Gottfried die Erbvogtei, Schutz- und Schirmpflicht über Comburg (Camberg) inne, bis der älteste Bruder Friedrich alt genug ist. Zwischen beiden Brüdern kommt es aber zu einer Erbteilung: Friedrich erhält Speckfeld (Spekvelt) und Gottfried erhält Limpurg (Limpurg). Bischof Lorenz von Bibra verleiht daher Gottfried Schutz und Schirm über Comburg. Der Empfang wird schriftlich bestätigt, indem Gottfried seinen besiegelten Revers übergibt.
Nach Gottfried Schenk von Limpurgs Tod kommt es unter seinen beiden Söhnen (der dritte Sohn Philipp ist Domherr in Würzburg und Bamberg) zu einer Erbteilung: Karl erhält Speckfeld (Speckvelt), dessen jüngerer Bruder Erasmus erhält Limpurg (Limpurg). Bischof Konrad von Thüngen verleiht diesem die Vogtei über Comburg (Camberg) als Gnadenlehen. Erasmus nimmt daraufhin von den zu Comburg gehörigen Personen die Schutzpflicht und übergibt sein besiegeltes Revers.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt das Stift Comburg (Camberg) mit der Stadt Schwäbisch Hall (Hall) wegen folgenden fraglichen Rechtstobjekten: Bannwein und Kirchweihwein, Ungeld, der Vogtei und der Hochgerichtsbarkeit in Thüngental (Thungenthal) und Tullau (Tullaw); der neu errichteten Kelter in Tullau, dem niederen Jagdrecht bei Tullau, dem Kirchenpfleger von Thüngental, entfremdeten Pfrundshäusern in Schwäbisch Hall (Hall), dem Salzzehnt, dem Kleinzehnt, dem Zehnt von Schloss Limpurg (Limpurgisch schlos), abgabenfreien Häusern in Schwäbisch Hall, dem Unterhalt der Landwehr, der Feststellung von Gemarkungsgrenzen in Hessental (Hesenthal) und Gelbingen (Gelbingen), Wasserquellen in Hessental, dem Ganerbenrecht und einem Hof in Haßfelden (Hasfeldischen guttlein).