Graf Radulf (Rudolf) versucht, dem Hochstift Würzburg einige Güter in Eßfeld (Aisvelt/ Aichsveld) zu entziehen, Kaiser Ludwig der Fromme gibt diese jedoch Bischof Wolfgar zurück. Davon ebenfalls betroffen sind Güter in Giebelstadt (Gibelstatt) und im Badenachgau (Badenachgaw).
Bischof Johann von Brunn hat etliche dem Benediktinerkloster zu Aura gehörende Güter genommen, nämlich eine bei Goldberg (Gollnhofen; Wüstung) gelegene Wüstung namens Pfaffenwiese (Pfaffenwusten), die von Poppenrother Einwohnern bebaut wird, das sogenannte Seubottenholz (Sibotenholtz) und den Ort Bischofswinden (Bischofswindhaim; Wüstung). Schließlich gibt er die Besitzungen dem Kloster zurück.
Götz Schenk von Lichtenstein, der einen Teil der Burg Lichtenstein (Liechtenstain) besitzt, wird von Erasmus von Rotenhan (Rotenhan) gefangen genommen, und dieser nimmt ihm den Anteil an der Burg ab. Bischof Rudolf von Scherenberg nimmt jedoch Erasmus von Rotenhan in Haft und erwirkt, dass er Götz Schenk auf Urfehde freilässt und ihm seinen Teil an der Burg wieder überlässt. Erasmus von Rotenhan muss sich zudem für fünf Jahre in den Dienst des Hochstifts stellen.
Bischof Lorenz von Bibra erneuert in Bad Windsheim (Windshaim) das Landfriedensbündnis mit dem Bamberger Bischof Georg von Ebnet (fälschlicherweise statt Veit von Pommersfelden), dem Eichstätter Bischof Gabriel von Eyb und Markgraf Friedrich II. von Brandenburg-Ansbach und Kulmbach. Dabei werden Regelungen getroffen über die Bestrafung von Räubern, das Prozessrecht, die Aufgaben der Amtleute, gegenseitige Hilfeleistung und die Rückgabe entfremdeter Güter.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Bischof Lorenz von Bibra verbündet sich für drei Jahre mit dem Bamberger Bischof Veit von Pommersfelden, dem Eichstätter Bischof Gabriel von Eyb und dem Markgraf Friedrich IV., von Brandenburg. Dabei werden Regelungen getroffen bezüglich Straßenraub, Beherbergung von Feinden, Befugnisse der Amtleute, Untertanen, die von ihrer Herrschaft ohne Erlaubnis wegziehen, Rückgabe entwendeter Güter, Unterwerfung des Adels und Bestrafung von Räubern.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Bibra, Wilhelm von: Beiträge zur Geschichte der Reichsfreiherren von Bibra, München 1880-1888.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Eichstätt. Die Bischofsreihe bis 1535 (Germania Sacra, Neue Folge 45: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 2006.
Bischof Lorenz von Bibra erneuert das Bündnis mit dem Bamberger Bischof Georg von Limpurg, dem Eichstätter Bischof Gabriel von Eyb und Markgraf Friedrich V. von Brandenburg-Ansbach. Dabei werden Regelungen getroffen über den Umgang mit Feinden, Veröffentlichung der Namen von Feinden, Vertragsverpflichtungen, die Arbeit der Amtleute (Ambtleuthe Vleiss), die gegenseitige Hilfe bei Verfolgung von Verbrechern (Nachail furdern), peinliches Verhör (painliche frag), die Strafverfolgung von Amtleuten und Helfern von Landfriedensbrechern (Rechtvertigung strefflicher Amptleuth, Veindes underhalter zu straffen), Gotteslästerung, Umgang mit Räubern, Verhalten bei verdächtigen Adeligen, Kundschaftern, Vergleiche zwischen Adeligen und Fürsten, Vergleiche zwischen Adeligen, rechtliche Vergleiche (Rechtlicher Austrag), Absetzung von Fürsten (Entsetzung der Fursten), Entziehung von Gütern (Guetter entsetzung), Umgang mit Bürgerecht (Burgschafften) sowie Verhalten gegenüber herrenlosem Kriegsvolk.
Looshorn, Johann: Das Bisthum Bamberg von 1400 – 1556 (Die Geschichte des Bisthums Bamberg 4), Bamberg 1900.
Bischof Konrad von Thüngen gibt seinem Diener Michael Beihel (Beyhel) einige Güter in Markt Bibart (Markbibert) aus dem Besitz von Georg Stier (Stier), einem geflohenen Bauernhauptmann.
Der Priester Ludwig Fabri (Fabri), Sohn der Dorothea Schmid (Schmidin) aus Arnstein (Arnstain), münzt falsche neue Pfennige und verlässt daraufhin, um der Strafe zu entgehen, die Stadt. Als seine Mutter verstirbt, konfisziert Bischof Konrad von Thüngen deren Güter und überträgt sie seinem Zinsmeister Fritz Beck (Beck).
Ludwig Schmid (Schmid), ein Priester aus Arnstein (Arnstain), ist ein Falschmünzer (macht falsche newe pfening). Nach seiner Flucht und dem Tod seiner Mutter Dorothea Schmid gibt Bischof Konrad von Thüngen den Besitz des genannten Priesters an Fritz Beck (Beck).
Dem Würzburger Bürger Johann Bauer (Baur) ist nach dem Bauernkrieg sein Haus weggenommen worden. Bischof Konrad von Bibra gibt es ihm zurück.