Die Würzburger Feuerordnung findet sich in liber diversarum formarum Laurentii sowie in liber 1 und 2 diversarum formarum Conradi. [Die Nachtragshand ergänzt: Stubengeselle,vermögende Bürger, Juden, Klöster, Söldner Bescheid, Wasserspritzen der Wirte, Warnung per Haupthorn, Handwerkerknechte, Bringen von Wasser, Erhalten der Feuersorge Viertelmeisteramt, Feuermeister, Diebstahl in Feuernot, Mühle, Kleiber, Wagenknecht, Pflasterer. Beschauer des Honigs, Lohnknecht, Salzfüllerknecht und Kornmesser, Anschicker, Holzmesser, durner, Kalkmesser, Kornmesser, viel Feuer zumal, Feuerschadenergötzung, Fuhrleute, Belohnungen für Treue, zugeordnete Feuerherren, Wasserkufe, Güterrettung, Spritzen, Spitalkufe, Viertelkufe, Wasserleitung, Kuffen henkung. Heranholen von Wasser, Knecht des Baumeisters, Söldner und Schutz, Sammlung an Reisig, Anzeige von Gefährlichkeiten, Verlesung der Feuerordnung, gefährlicher Rauch bei Tag und Nacht. Warnung bei einer Feuersnot, Scharwächter, Unterläufer, Schröter, Bader zum Becken, Bad-Maid, Spital-Müller, Schöpfer, Schutz des Bachs, Besichtigung des Schlots, geistliche Wasserkufe, Öffnung des Mains, neues Spital, Wasserkufe des Spitals, Toröffnung, Reisig des Viertelmeisters, Verschließen der Tore, Pleicher und Hauger Toröffnung
Bischof Johann von Brunn bestätigt Erkinger von Seinsheim (Erckingern Hern zu Schwartzenberg), seiner Frau Barbara von Schwarzenberg (Barbaren) und deren Erben, dass er ihnen 1800 Gulden für verstorbene Pferde, Sold, Schäden, Verluste, Niederlage und Wein schuldig ist. Dies schlägt er auf die anderen 5000 Gulden Pfand, die er ihnen bereits auf Stadt und Schloss Ebertshausen (Eberthausen) schuldet.
Bischof Lorenz von Bibra erneuert das Bündnis mit dem Bamberger Bischof Georg von Limpurg, dem Eichstätter Bischof Gabriel von Eyb und Markgraf Friedrich V. von Brandenburg-Ansbach. Dabei werden Regelungen getroffen über den Umgang mit Feinden, Veröffentlichung der Namen von Feinden, Vertragsverpflichtungen, die Arbeit der Amtleute (Ambtleuthe Vleiss), die gegenseitige Hilfe bei Verfolgung von Verbrechern (Nachail furdern), peinliches Verhör (painliche frag), die Strafverfolgung von Amtleuten und Helfern von Landfriedensbrechern (Rechtvertigung strefflicher Amptleuth, Veindes underhalter zu straffen), Gotteslästerung, Umgang mit Räubern, Verhalten bei verdächtigen Adeligen, Kundschaftern, Vergleiche zwischen Adeligen und Fürsten, Vergleiche zwischen Adeligen, rechtliche Vergleiche (Rechtlicher Austrag), Absetzung von Fürsten (Entsetzung der Fursten), Entziehung von Gütern (Guetter entsetzung), Umgang mit Bürgerecht (Burgschafften) sowie Verhalten gegenüber herrenlosem Kriegsvolk.
Looshorn, Johann: Das Bisthum Bamberg von 1400 – 1556 (Die Geschichte des Bisthums Bamberg 4), Bamberg 1900.
Bischof Konrad von Thüngen lässt der Ritterschaft auf ihr Anliegen eine mündliche Antwort überbringen. Er informiert sie darüber, dass er durch die Bauern Diebstahl, Raub und Brandstiftung erfahren hat. Dadurch und durch die Versoldung auswertigen Kriegsvolks ist sein Vorrat an Geldmitteln erschöpft. Wie sehr er ihnen auch wohlgeneigt ist, so weiß er nicht, ob er ihrem Anliegen stattgeben kann, da sie nicht die einzigen Adligen sind, die etwas von ihm verlangen. Aber dem Bischof gefällt der Vorschlag der Ritterschaft, sich nach Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) zu begeben und in die Häuser der geflohenen Bürger zu ziehen. Der Bischof erklärt sich bereit, die Ritter, ihre Knechte und ihre Pferde eine Zeitlang mit Nahrung und Ausrüstung zu versorgen. Es soll zudem ein Hauptmann bestimmt werden, der neben dem Amtmann die Schlüssel zu den Toren der Stadt haben soll. Die Ritter sollen alle zugehörigen Rechtsvorteile ausüben dürfen, unter der Voraussetzung, dass sie niemanden zu Unrecht bedrängen oder belästigen . Die Ritterschaft soll den Bischof darüber informieren, wie viele dort hinziehen wollen. Diese würde er mit Proviant versehen.