Das Landgericht des Herzogtums Franken richtet über folgende Angelegenheiten: Raub, Nötigung (plackerey), Vergewaltigung, Brandstiftung mit Todesfolge (Mortbrand), Erbschaftsangelegenheiten, Teilungen, Testamente, allgemeine Geschäfte, Schenkungen, Vermächtnisse, Vormundschaften, Heirat, Eheverträge, Morgengabe, Adoptionsangelegenheiten sowie üble Nachrede und Verleumdung (Schmachsachen), zudem über ähnliche strafrechtliche Angelegenheiten. Unter die Gerichtsbarkeit des Landgerichts fallen alle Bewohner des Bistums Würzburgs und des Herzogtums Frankens, auch die Grafen, die Reichsstädte und Reichsdiener. Von der Gerichtsbarkeit ausgenommen sind nur die Bargilden, die der Gerichtsbarkeit ihrer Grafen unterstehen. Das Landgericht wird in einer Stube in der bischöflichen Kanzlei abgehalten. Den Vorsitz übernimmt stets der Bischof, die Urteilssprecher setzen sich aus Landherren, Grafen, Freien oder Rittern des Stifts und Herzogtums zusammen. Seit einer vom König ausgestellten Freiheit besteht dieses Gremium aus sieben Personen aus dem Landadel und einem Domherr des Domkapitels als ihren Richter. Fries verweist auf ein gesondertes Buch, das er über das Landgericht, dessen Grenzen, Freiheiten, Gewohnheiten und Gebräuchen angefertigt hat.
Aufgrund von Auseinandersetzungen, die Speisen betreffend, werden beide Parteien und all ihre Priester, Leihen und Gesinde miteinander vertragen. Alle Gefangenen, auf beiden Seiten gemacht wurden, werden freigelassen und von der alten Urfehde freigsprochen. Zudem werden alle Schatzungen, Brandschatzungen, Gedinge und alle anderen unbezahlten Gelder erlassen.
Bischof Johann von Egloffstein, die Burggrafen von Nürnberg Johann III. und Friedrich VI./I. von Hohenzollern und die Rothenburger (die von Rottenburg) einigen sich. Es wird festgehalten, wie mit den eingenommenen Schlössern Herbolzheim (Haboltzheim), Endsee (Entsehe), Nordenbeg (Nortemberg), Lienthal und Gammesfeld (Gamesfeld) vorgegangen wird und wie Bebeauung, Hausrat, Hilfe, Brandschatzung und Gefangenen gehandhabt werden.
4. Man soll Waffenknechte und Angehörige der Ritterschaft noch eine Zeit lang beisammen behalten und streiffen lassen, um gegen Brandschatzung und andere Tyranneien vorgehen zu können. Es werden Leute trotz gezeigter Demut und Gehorsamkeit erstochen und geköpft. Sie sollen lieber zum Wiederaufbau von Schlössern gebraucht werden und erbeutete Dinge wieder zurückgeben.
Bischof Konrad von Thüngen lässt der Ritterschaft auf ihr Anliegen eine mündliche Antwort überbringen. Er informiert sie darüber, dass er durch die Bauern Diebstahl, Raub und Brandstiftung erfahren hat. Dadurch und durch die Versoldung auswertigen Kriegsvolks ist sein Vorrat an Geldmitteln erschöpft. Wie sehr er ihnen auch wohlgeneigt ist, so weiß er nicht, ob er ihrem Anliegen stattgeben kann, da sie nicht die einzigen Adligen sind, die etwas von ihm verlangen. Aber dem Bischof gefällt der Vorschlag der Ritterschaft, sich nach Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) zu begeben und in die Häuser der geflohenen Bürger zu ziehen. Der Bischof erklärt sich bereit, die Ritter, ihre Knechte und ihre Pferde eine Zeitlang mit Nahrung und Ausrüstung zu versorgen. Es soll zudem ein Hauptmann bestimmt werden, der neben dem Amtmann die Schlüssel zu den Toren der Stadt haben soll. Die Ritter sollen alle zugehörigen Rechtsvorteile ausüben dürfen, unter der Voraussetzung, dass sie niemanden zu Unrecht bedrängen oder belästigen . Die Ritterschaft soll den Bischof darüber informieren, wie viele dort hinziehen wollen. Diese würde er mit Proviant versehen.
Bischof Konrad von Thüngen lässt überall im Hochstift Warnungen austeilen, die regeln, wie man sich im Fall von Bränden zu verhalten hat, die von Brandstiftern und Landstreichern verursacht werden.
Bischof Konrad von Thüngen gibt erneut eine Warnung über das Verhalten im Falle eines Feuers aus.
Bischof Konrad von Thüngen gibt erneut eine Warnung über das Verhalten im Falle eines Feuers aus.
Die Verfolgung von Verbrechen wie Nötigung, Raub, Mord, Brandstiftung und Brandschatzung obliegt den Amtmännern.
Zwischen zehn und elf Uhr Mittags bricht im Schloss der Stadt Bad Königshofen im Grabfeld (Königshoffen) ein Feuer aus. Durch den Wind verteilt sich das Feuer und die drei besten Stadtteile samt dem Schloss brennen bis zur Kirche ab. Das Hochstift wird verdächtig für den Schaden verantwortlich zu sein, doch Bischof Friedrich von Wirsberg erlässt ein Mandat, in dem er dazu auffordert, die Brandstifter (mordtbrenner) zu ermitteln (zuerkhundig) und zu bestrafen (nidertzuwerfen).