Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) ist ein Schloss und Amt in Rhön-Grabfeld (Grabfeld) gelegen. Es befand sich im Besitz der Grafen von Henneberg (Grauen von Hennenberg), doch durch eine Frau des Adelsgeschlechts kommt es an einen Grafen von Württemberg (Grauen von Wirtenberg), der es dem Hochstift Würzburg verkauft. Im Folgenden wird erläutert, was zu dem Amt gehört.
Dreieinhalb Pfund Heller sind eine Mark Silber wert. Otto und Hermann, Markgrafen von Brandenburg (Ot vnd Herman Marggrauen zu Brandenburg) verpfänden Bischof Manegold von Neuenburg und dem Stift Würzburg die Schlösser und Städte Kisseck (Kisseck), Steinach an der Saale (Stainach), Rottenstein (Rotenstain) und Königshofen (Kunigshofen) für 4000 Mark Silber. Es wird je eine Mark Silber für 2,5 Pfund Heller gerechnet.
Das Hochstift Würzburg besitzt für das Schloss und die Stadt Bad Königshofen im Grabfeld sowie für anderes das Lehensrecht. Als Graf Poppo von Henneberg-Coburg (Bop von Hennenberg), der Sohn von Graf Hermann von Henneberg (Graue Hermans), stirbt, hinterlässt er eine Tochter, die mit dem Markgrafen Otto von Brandenburg (Marggraue Oten von Brandenburg) vermählt ist. Der Markgraf möchte die Lehen, die an seine Frau fallen, und fordert diese von Bischof Manegold von Neuenburg. Dieser weigert sich ihm das Lehen zu geben, da es sich um Mannlehen handelt und dieses nicht an die Tochter fällt. Daher kommt es zwischen den beiden zu einer Fehde und Angriffen. Der Streit wird durch den Würzburger Dompropst und Grafen Heinrich von Stahlberg (Hainrichen von Stahelberg) auf die Weise geschlichtet, dass der Markgraf dem Bischof 4000 Mark Silber für das Lehen bezahlt.
Graf Eberhard von Württemberg und seine Frau Elisabeth, eine geborene von Henneberg, verkaufen Bischof Albrecht von Hohenlohe Burg und Stadt Schweinfurt sowie die Hälfte von Burg und Stadt Münnerstadt (Munerstatt), Stadt und Burg Königshofen im Grabfeld (Konigshoven), Irmelshausen (Irmelshausen), die Burgen Sternberg (Sternberg) und Rottenstein (Rottenstain, bei Aidhausen), die halbe Burg Wildberg (Wiltberg), Marktsteinach (Stainach) samt allem Zubehör sowie das Dorf Linden (Linden).
Monumenta Boica 42, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1874.
Monumenta Suinfurtensia historica. Denkmäler der Schweinfurter Geschichte bis zum Ende des sechzehnten Jahrhunderts, hg. v. Friedrich Stein, Schweinfurt 1875.
Braun, Josef: Landkreis Königshofen im Grabfeld (Historisches Ortsnamenbuch von Bayern: Unterfranken, Band 1), München 1963.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Stadt und Amt Münnerstadt (Munrichstat) gehören den Grafen von Henneberg (Grauen von Hennenberg). Die Hälfte davon kommt durch eine Frau an die Grafen von Württemberg (Grauen von Wurtenberg). Diesen Teil verkauft Graf Eberhard von Württemberg (Eberharten von Wirtenberg) samt anderer Schlösser, Städten und Anderem an Bischof Albrecht von Hohenlohe für 90.000 Gulden.
Albrecht von Hohenlohe verpfändet Schloss und Stadt Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) zusammen mit Schloss Wildberg (Wildberg) an Konrad (Conraden), Dietrich (dietrichen) und Hermann (Herman) von Bibra für 5000 Pfund Haller. Diese geben ihm ein Revers, welches ihm die Widerlösung ermöglicht.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet dem Grafen Friedrich von Henneberg-Aschach (Friedrichen von Hennenberg) Schloss und Stadt Sternberg im Grabfeld (Sternberg) sowie Bad Königshofen im Grabfeld (Konighofen). Ausgenommen sind geistliche und weltiche Lehen. Darüber gibt Graf Friedrich dem Hochstift ein Revers.
Die Schuldverschreibung, die Graf Friedrich von Henneberg-Aschach (Fridrichen) Bischof Gerhard von Schwarzberg ausgestellt hat, findet Lorenz Fries nicht, da sie auf Grund des Todes des Bischofs im Jahr 1400 vielleicht nicht angefertigt wurde. Später verpfändet Bischof Johann von Egloffstein dem Grafen Stadt, Schloss und Amt Sternberg im Grabfeld (Sternberg) sowie Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) zusammen mit den Dörfern Ischershausen (Jschershausen) und Linden (Linden) und allem was dazu gehört für 9400 Gulden mit dem Recht auf Widerlösung. Davon ausgenommen sind der große Zoll, geistliche und weltliche Lehen sowie die halbe Landsteuer. Darüber stellt der Graf ein Revers aus.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Graf Friedrich von Henneberg-Aschach (Fridrichen von Hennenberg) Schloss, Stadt und Amt Sternberg im Grabfeld (Sterenberg)und Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) samt dem großen und kleinen Zoll sowie die Dörfer Ischershausen und Linden mit allem, was dazu gehört, für 8000 Gulden. Davon ausgenommen sind nur das Öffnungsrecht (öffnung), das geistliche und das weltliche Mannlehen. Darüber gibt der Graf dem Hochstift ein besiegeltes Revers.
Zwischen zehn und elf Uhr Mittags bricht im Schloss der Stadt Bad Königshofen im Grabfeld (Königshoffen) ein Feuer aus. Durch den Wind verteilt sich das Feuer und die drei besten Stadtteile samt dem Schloss brennen bis zur Kirche ab. Das Hochstift wird verdächtig für den Schaden verantwortlich zu sein, doch Bischof Friedrich von Wirsberg erlässt ein Mandat, in dem er dazu auffordert, die Brandstifter (mordtbrenner) zu ermitteln (zuerkhundig) und zu bestrafen (nidertzuwerfen).