Das Dorf Linden (Lind) wird an Peter von Reurieth (Rewriet) verpfändet. Fries kann nicht feststellen, von wem und zu welchem Zeitpunkt das Geschäft abgeschlossen wurde, geht aber davon aus, dass dies unter Bischof Gerhard von Schwarzburg geschehen sei (Anm.: 28. September 1398). Nach Peter von Reurieths Tod verpfändet der Vormund von dessen Tochter Margarethe, Dietz Truchsess (Truchsess), in Rücksprache mit Bischof Johann von Egloffstein, das Dorf an Graf Friedrich von Henneberg, wobei dem Hochstift ein Rückkaufsrecht eingeräumt wird. Vier Jahre später verpfändet Johann von Egloffstein unter anderem das Dorf Linden sowie Sternberg (Sternberg), Königshofen (Kenigshofen)und Eyershausen (Ischershausen).
Bischof Johann von Egloffstein schuldet Graf Friedrich von Henneberg 2800 Gulden. Deshalb verpfändet er diesem Schloss und Amt Botenlauben (Botenlauben). Von dieser Verpfändung ebenfalls betroffen sind Aschach (Aschach), Sternberg (Sternberg), Königshofen im Grabfeld (Konigshoven), Eyershausen (Ischershausen) und Lind (Linden).
Regesta sive rerum Boicarum autographa XI, hg. v. Carl Heinrich von Lang, Josef Widemann, Maximilian Freiherr von Freyberg u. Georg Thomas Rudhart, München 1847.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet das Dorf Ischershausen und das Dorf Linden mitsamt den Nutzungsrechten, der Reute, des Zehntrechtes, den Gefällen und weiteren Zugehörungen an Peter von Reurieth (Peteren von Reuriet). Lorenz Fries schreibt, für die Verpfändung gebe es keinen Quellennachweis. Peter von Reurieth lässt vom Vormund seiner Tochter Margaretha von Reurieth (Margaretha) Ischershausen und Linden an Graf Friedrich I von Henneberg (Graue Fridrichen von Hennenberg) für 470 Gulden verkaufen. Bischof Johann von Egloffstain bewilligt den Kauf, behält dem Stifft aber die Auslösung des Pfandes vor.
Bischof Johann von Egloffstein und Graf Friedrich von Henneberg befreien den Hof des Klosters in Münnerstadt (Munrichstat) von Abgaben. Darüber gibt der Abt von Bildhausen dem Bischof ein Revers.
Bischof Johann von Egloffstein erhöht die Pfandsumme auf Botenlauben um 400 Gulden.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Graf Friedrich I von Henneberg (Graue Fridrichen von Hennenberg) das Dorf Ischershausen zusammen mit Schloss, Stadt und Amt Sternberg im Grabfeld (Sternberg) und Bad Königshofen im Grabfeld (Kunigshouen im Grabfeld) für 900 Gulden. Die Auslösungssumme beträgt 400 Gulden. Das Stift behält sich die Landesbede vor, die zur Hälfte an Graf Friedrich I von Hennberg geht. Die Vereinbarung wird öffentlich bekanntgegeben und Graf Friedrich I von Henneberg schriftlich bestätigt. Nach diesem Vertrag liegt das Zollrecht beim Stift, Bischof Johann von Brunn verkauft das Zoll- und Gerichtsrecht für Ischershausen, Sternberg im Grabfeld und Bad Königshofen im Grabfeld für 13.000 Gulden an Graf Friedrich von Henneberg , der eine Bestätigung für den Verkauf erhält.
Bischof Johann von Egloffstein übergibt Graf Friedrich von Henneberg und dessen Sohn eine Verschreibung, wonach Botenlauben (Botenlauben) in deren Lebenszeit nicht mehr abgelöst werden soll. Falls beide ohne männliche Nachkommen sterben, verringert sich die zur Ablösung nötige Summe um 1000 Gulden. Die beiden Grafen übergeben dem Bischof daraufhin ein Revers.
Schloss und Amt Trimberg (Trimperg) waren einst den Herren von Seinsheim (später Herren von Schwarzenberg) verpfändet. Unter Erkinger von Seinsheim (Sainshaim) kommt es zu einem Streit mit Bischof Johann von Brunn bezüglich der Grenzen der Ämter Aschach (Aschach) und Trimberg (Trimperg), welche aneinanderstoßen. Dieser wird entschieden durch Graf Friedrich von Henneberg, Dietrich Truchsess von Wetzhausen (Truchseß von Wetzhausen) und Kaspar von Bibra (Bibra). Strittige Punkte sind: die Zent- und Jahrmarktsgerichtsbarkeit, der Oehrbach (Orlbach; andere Bezeichnung für die Thulba), Wald und Wiesen bei Aschach (Aschach), der Wald bei Tulba (Tulblinger Wissen), die Wiesen bei Trimberg (Trimperger wissen), die Wüstung Waldmannslohe (Waltmansloch), und der Viehtrieb zu Lauter (Lutsbach).
Bischof Johann von Brunn verbündet sich mit den Grafen von Henneberg und Wertheim auf Lebenszeit.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Apel von Milz (Miltz) und Konrad von Hutten (Hutten) reiten die Grenzen zwischen den Ämtern Aschach und Trimberg ab. Aufgrund ihrer Ergebnisse erheben sie Einspruch gegen den von Graf Friedrich von Henneberg, Dietrich Truchsess von Wetzhausen und Kaspar von Bibra gefällten Schiedsspruch zwischen Bischof Johann von Brunn und Erkinger von Seinsheim bezüglich dieser Grenzen.