Unter dem Begriff "Botenlauben" ist zu entnehmen, dass Graf Otto von Botenlauben (Ot von Botenlauben) und seine Hausfrau Beatrix ( sein Hausfraw Beatrix), Bischof Hermann von Lobdeburg ihr Schloss und Amt Botenlauben samt ihren Zu- und Angehörungen für 1200 Mark Silber verkaufen und Bischof Hermann von Lobdenburg dem Graf Otto 450 Mark der Kaufsumme zahlt. Die übrigen 750 Mark Silber stiftet Otto von Botenlaube dem Kloster Frauenroth (closter Frawenrod), dem er als Konvers und Provisor, nach dem Tod seiner Frau, beitritt. Hermann von Lobdenburg verschreibt der Äbtissin und dem Konvent 250 Mark Silber für die Bede sowie für den Holz- und Mainzoll der Stadt Würzburg. Für die übrigen 500 Mark Silber verpfändet er ihnen die Bede zu Machtholdshausen (Machtoldshausen), samt weiterer Güter aus Elfershausen (Eluerichshausen) und Egenhausen(Egenhausen), auf Widerlösung.
Friedrich Buchner (Buchner), Burgmann zu Botenlauben (Botenlauben), erhält vom Würzburger Bischof Gottfried von Hohenlohe den halben Zehnt im Ort Arnshausen (Arnshausen, etwan auch Aroldshausen) im Amt Botenlauben (heute ein Stadtteil von Bad Kissingen) für 18 Mark Silber verschrieben.
Bischof Johann von Egloffstein schuldet Graf Friedrich von Henneberg 2800 Gulden. Deshalb verpfändet er diesem Schloss und Amt Botenlauben (Botenlauben). Von dieser Verpfändung ebenfalls betroffen sind Aschach (Aschach), Sternberg (Sternberg), Königshofen im Grabfeld (Konigshoven), Eyershausen (Ischershausen) und Lind (Linden).
Regesta sive rerum Boicarum autographa XI, hg. v. Carl Heinrich von Lang, Josef Widemann, Maximilian Freiherr von Freyberg u. Georg Thomas Rudhart, München 1847.
Bischof Johann von Egloffstein erhöht die Pfandsumme auf Botenlauben um 400 Gulden.
Bischof Johann von Egloffstein übergibt Graf Friedrich von Henneberg und dessen Sohn eine Verschreibung, wonach Botenlauben (Botenlauben) in deren Lebenszeit nicht mehr abgelöst werden soll. Falls beide ohne männliche Nachkommen sterben, verringert sich die zur Ablösung nötige Summe um 1000 Gulden. Die beiden Grafen übergeben dem Bischof daraufhin ein Revers.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst das Amt Botenlauben (Botenlauben) mit Arnshausen (Arnshausen), Reiterwiesen (Reitterweisen), Kronungen (Gruningen) und Oberwern (Obern Wird) von den Grafen von Henneberg wieder ab. Dazu leiht Heinrich Steinrück (Stainrück) dem Bischof 3000 Gulden und wird für drei Jahre Pfandherr und Amtmann mit dem Recht, alle Gefälle einzunehmen. Der Bischof behält sich das Öffnungsrecht, das ihm die militärische Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert, die Kriegsfolge und Bede vor. Außerdem behält er sich vor, das Amt nach drei Jahren wieder mit 1500 Gulden abzulösen.
Nach der dreijährigen Verpfändung des Amtes Botenlauben an Heinrich Steinrück (Stainruck) verlängert Bischof Rudolf von Scherenberg die Rückzahlungsfrist um weitere drei Jahre und verpfändet Heinrich Steinrück zusätzlich die Bede auf den Dörfern für 1500 Gulden. Er behält sich jedoch auf diesen Dörfern die Erbhuldigung, die Landsteuer, die Folge, die Atzung, die militärische Lagerrechte und die Öffnung vor.
Burg und Amt Botenlauben (Botenlauben) bleiben bis zum 15.02.1521 in den Händen der Familie Steinrück (Stainrück), bis Bischof Konrad von Thüngen Burg und Amt wieder auslöst.