Bischof Hermann von Lobdeburg gibt Graf Poppo (Graue Bopen), dem Burggrafen zu Würzburg, die beiden Dörfer Nickersfelden (Nickersfelden) und Untermaßfeld (Nidermasfeld) zu Mannlehen. Der Kirchensatz zu Untermaßfeld ist jedoch ausgenommen, da diesen bereits ein Bischof zu Lehen hat.
Bischof Hermann von Lobdeburg genehmigt Graf Otto von Botenlauben, aus dem Dorf Burkardroth (Burchartsrode) ein Kloster zu machen. Von diesem Rechtsgeschäft ebenfalls betroffen sind der Salzforst (Saltzforst) und Egenhausen (Egenhausen).
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Graf Otto von Henneberg-Bodenlauben (Grave Ot der Elter von Botenlauben) und seine Gattin Beatrix (sein hausfraw Beatrix) geben Bischof Hermann von Lobdeburg das Dorf Egenhausen im Tausch für das Dorf Burkardroth (Burckartsrode), das dem Hochstift Würzburg gehört. Nicht weit von Burkardroth errichten sie ein Kloster, das der Jungfrau Maria geweiht ist und Frauenroth (Frawenrod) heißt. Diesem Kloster schenken sie Burkardroth. Die Eheleute liegen im Kloster Frauenroth begraben.
Schloss und Amt Trimberg (Trimperg) waren einst den Herren von Seinsheim (später Herren von Schwarzenberg) verpfändet. Unter Erkinger von Seinsheim (Sainshaim) kommt es zu einem Streit mit Bischof Johann von Brunn bezüglich der Grenzen der Ämter Aschach (Aschach) und Trimberg (Trimperg), welche aneinanderstoßen. Dieser wird entschieden durch Graf Friedrich von Henneberg, Dietrich Truchsess von Wetzhausen (Truchseß von Wetzhausen) und Kaspar von Bibra (Bibra). Strittige Punkte sind: die Zent- und Jahrmarktsgerichtsbarkeit, der Oehrbach (Orlbach; andere Bezeichnung für die Thulba), Wald und Wiesen bei Aschach (Aschach), der Wald bei Tulba (Tulblinger Wissen), die Wiesen bei Trimberg (Trimperger wissen), die Wüstung Waldmannslohe (Waltmansloch), und der Viehtrieb zu Lauter (Lutsbach).
Das Kloster Frauenroth (Frawenrod) befindet sich in einer nicht näher beschriebenen Rechtsstreitigkeit mit den Dörfern Stangenroth, Burkardroth, Wollbach und Zahlbach (Stangenrod, Burkhardsrod, Walpach vnd Zahlbach), die durch Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt entschieden wird.
Bischof Friedrich von Wirsberg schenkt den Neubruchzehnten (zehenden vff den new gereuthen) in Burkardroth (Burkhartrodt), Wollbach (Walpach) und Stangenroth (Stangenrod) zu drei Vierteln dem Pfarrer von Burkardroth und zu einem Viertel dem örtlichen Gotteshaus.