Zwischen den regierenden Fürsten als Grundherren und den Herren von Grumbach als Förster des Gramschatzer Waldes gibt es oft Zerwürfnisse und Mängel wegen der Grasweide (graswaid), der Vogelweide (vogelwaid) und Ochsentrieb (Ochsentrib), Bau und Brennholz, der Verwüstung des Waldes, wie viele Personen im Forstamt sind und ob diese genügen. Es werden auch Verhöre und Verhandlungen zwischen den beiden Parteien geführt.
Schloss und Amt Trimberg (Trimperg) waren einst den Herren von Seinsheim (später Herren von Schwarzenberg) verpfändet. Unter Erkinger von Seinsheim (Sainshaim) kommt es zu einem Streit mit Bischof Johann von Brunn bezüglich der Grenzen der Ämter Aschach (Aschach) und Trimberg (Trimperg), welche aneinanderstoßen. Dieser wird entschieden durch Graf Friedrich von Henneberg, Dietrich Truchsess von Wetzhausen (Truchseß von Wetzhausen) und Kaspar von Bibra (Bibra). Strittige Punkte sind: die Zent- und Jahrmarktsgerichtsbarkeit, der Oehrbach (Orlbach; andere Bezeichnung für die Thulba), Wald und Wiesen bei Aschach (Aschach), der Wald bei Tulba (Tulblinger Wissen), die Wiesen bei Trimberg (Trimperger wissen), die Wüstung Waldmannslohe (Waltmansloch), und der Viehtrieb zu Lauter (Lutsbach).
Bischof Konrad von Thüngen erlaubt den Bürgern von Fladungen, ihr Vieh durch das Rhöngebirge zu treiben, bis diese Erlaubnis widerrufen werde. Damit werden sie aber auch verpflichtet, die Wege in gutem Zustand zu halten und nötige Baumaßnahmen durchzuführen.
Zwischen den Bürgern von Jagstberg (Jagsperg) und den Einwohnern von Mulfingen (Mulfingen) entstehen Streitereien wegen des Viehtriebs und der Erhaltung des gemeinsamen Stegs über die Jagst. Sie werden von Bischof Konrad von Thüngen vertragen.
Die Einwohner von Mulfingen (Mulfingen) streiten sich mit den Bürgern zu Jagstberg (Jagsperg) wegen des Viehtriebs, des Ackers bei Otenhag (Otenhag) und eines Steigs. Sie werden durch Bischof Konrad von Thüngen vertragen.
Bischof Konrad von Bibra macht einen Vergleich mit Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) über den Wildbann, das Gras, die Vogelweide (vogelwaid) und den Ochsentrieb (Ochsentrib) im Gramschatzer Wald.
Die bischöflichen Räte ordnen für die Dörfer Bastheim (Basthaim), Geckenheim (Gecknaw), Breitbach (Braitbach), (Rodiges), Reichenbach (Reichersbach), Schönau (Schonaw), Sondernau (Sonderman) und (Nidern Elske) an, dass sie für vier Jahre ihr Vieh nicht in das Waldstück führen dürfen, welches das Spital in Neuenstadt erworben hat.
Nach dem Ablauf von zwei Jahren, soll den Einwohnern von Neuses am Berg (Newsess) nur noch der Wald bei Mainleiten zu Verfügung stehen. Die Einwohner von Dettelbach (detelbach) hingegen sollen ihr Vieh über die altbekannten Wege treiben. Die Einwohner von Neuses am Berg sollen in den anderen Wäldern derer von Dettelbach weder kleinteiliges Holz auflesen, noch ihrem Vieh den Stall streuen, noch Bäume fällen. Die Besitzer der Hufen aus Neuses am Berg sollen insofern an diesen Wäldern beteiligt werden, dass sie Leuten das Grasen und das Streuen von Ställen für ihr Vieh erlauben dürfen. Um zu garantieren, dass es heglich umgesetzt wird, führen Geschworene aus Neuses am Berg und Dettelbach eine Vermessung des betroffenen Gebietes durch und kennzeichnen dieses mit Steinen. Hiermit werden beide Parteien vetragen. Für jeden Verstoß gegen diese Regelung ist ein Gulden zu entrichten. Diesen einzutreiben obliegt dem Dorfmeister oder dem Städtischen Rat zu Dettelbach und Neuses am Berg gemeinsam. Die Gerichtsoberhoheit, vor allem in Bezug auf das Verhängen von Strafen, des Hochstifts Würzburg (Wirtzburg) und der Markgrafschaft Brandenburg (Brandenburgk) soll nicht beschnitten werden.
Die Dörfer Abersfeld (Abersfeldt) und Rednershof (Raidnitz) im Amt Mainberg (Mainberg) einigen sich mit dem Kloster Mariaburghausen (Closter Mariaburghausen) über die Weide- und Triebrechte der Dorfbewohner sowie der Untertanen des Klosters zu Kreuzthal (Creutzstall) in den Birkenwäldern des Klosters: Die Bewohner von Abersfeld und Rednershof sollen die jungen Schläge drei Jahre lang hegen, die Äbtissin von Mariaburghausen hingegen die Schläge so behauen, dass die Einwohner der Dörfer ihr Vieh in den Birkenwald treiben können. Außerdem sollen die Bewohner von Abersfeld, Rednershof und Kreuzthal sich über zehn unbebaute Landstücke von den Wiesen im Elesgrund einigen, über die die Bewohner von Abersfeld und Rednershof ihr Vieh nicht treiben dürfen.
Räte des Würzburger Bischofs legen einen Streit zwischen den Gemeinden Karlburg (Carlburg) und Rohrbach (Rorbach) über die Gemarkungsgrenzen bei. Bezüglich des Viehtriebs soll der alte Urteilsspruch von Alexius von Freyberg (Freyberg) seine Gültigkeit behalten. Beide Gemeinden sollen ihre Güter, Zinsen, Lehenschaften, Zehnten, Rechte und Gerechtigkeiten unverändert behalten.