Gramschatz (Kramschnit oder Cramschatz) ist ein Forst oder Wald zwischen Würzburg und Arnstein (Arnstain). Jeder Bischof zu Würzburg ist als Grundherr (aigentumbsheren) dafür zuständig, weshalb sich ein angehender Fürst in seinem Eid dazu verpflichten muss, diesen Wald zu hegen und zu bewahren. Die Herren von Grumbach (die von Grumbach) sind die Förster des Waldes und dafür zuständig, diesen vor Schaden und Verwüstung zu behüten sowie dabei zu helfen ihn zu bewahren. Sie tragen ihr Amt vom Hochstift Würzburg als Mannlehen.
Zwischen den regierenden Fürsten als Grundherren und den Herren von Grumbach als Förster des Gramschatzer Waldes gibt es oft Zerwürfnisse und Mängel wegen der Grasweide (graswaid), der Vogelweide (vogelwaid) und Ochsentrieb (Ochsentrib), Bau und Brennholz, der Verwüstung des Waldes, wie viele Personen im Forstamt sind und ob diese genügen. Es werden auch Verhöre und Verhandlungen zwischen den beiden Parteien geführt.
Der Ritter Heinrich Kötner und sein Sohn Weiprecht (Hainrich Kötner, ritter vnd Weiprecht, sein sun) tragen Bischof Gerhard und dem Stift Würzburg ihr Haus in Obereuerheim und ihre Besitzungen in Untereuerheim zum Lehen auf und erhalten sie. Dabei gestehen sie dem Stift das ewige Öffnungsrecht ihrer Befestigung und des [anscheinend befestigten] Kirchhofs, das ihm die militärische Nutzung im Kriegsfall garantiert. Laut der Nachtragshand betrifft dies auch den Wald von Abersfeld (Abersfeld holtz), den Zoll von Haßfurt (Hassfurther Zoll), Bergrheinfeld (Rainfeld), Grettstadt (Grestatt), Gramschatz (Crassultz(), Durfeldt (Dürrfeld) und den Zehnten von Gochsheim (Gockhshaimer Zehende).
Bischof Konrad von Bibra einigt sich mit den Herren von Grumbach, die ein Forstamt in Gramschatz (Cramschnit) haben, über die Abholzung und Vergabe des Brenn- und Bauholzes in Gramschatz.
Bischof Konrad von Bibra macht einen Vergleich mit Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) über den Wildbann, das Gras, die Vogelweide (vogelwaid) und den Ochsentrieb (Ochsentrib) im Gramschatzer Wald.
Bischof Konrad von Bibra nimmt mit Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) auf Grund des Wildbanns im Gramschatzer Wald eine Grenzweisung, eine Weisung des Gerichtsbezirks und eine Grenzsteinsetzung vor.
Bischof Konrad von Bibra verleiht Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) acht Morgen Wiese (Wismat), welche in Gramschatz liegen, als Lehen. Dafür erhällt Das Hochstift Würzburg acht Morgen ungefähr gleichen Werts unter dem Kloster St. Jakob am Main gelgen, die er zuvor als Lehen des Hochstifts Würzburg hatte, zum Eigentum.
Jostal, eine Kirche bei Gramschatz (Cramschnit) ist umgeben von einem Brüderhaus und weiteren Häusern. Sie ist zu Zeiten Bischof Johann von Brunns ein bekannter Wallfahrtsort, besonders zu Pfingsten. Es wird dort Wein ausgeschenkt. Der Ort zieht Krämer an und man veranstaltet einen großen Jahrmarkt. Bischof Johann nimmt das Ungeld, Stadtgeld und den Zoll ein und verleiht dies Johann Großenbach (Hanns Grossenbach) zum Mannlehen. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg tut dasselbe.
Wilhelm von Grumbach zu Rimpar (Wilhelm von Grumbach zu Rimpar) jagt am Maidbronner Bach Vögel, fischt im Bach und sucht nach Krebsen. Weil dies aber verboten ist, wird er gemeinsam mit einem Knecht gefangen genommen. Die Angelegenheit wird vor dem Domkapitel verhandelt und Aufzeichnungen darüber befinden sich in der Kanzlei.
Die Nachtragshand gibt eine Angabe über Aufzeichnungen der Ordnung in Gramschatz (Cramschneit). Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt (Melchiorn) schließt einen Vertrag mit Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) über den Wildbann in Gramschatz.