Bischof Gerhard von Schwarzburg und das Geschlecht von Grumbach-Wolfskeel (die von Grumbach und Wolfskelen) vertragen sich nach einem Streit über die Abgabe der Bede und die Leibeigenen zu Burggrumbach (Grumbach), Unterpleichfeld (Niderblaichueld), Bergtheim (Berchthaim), Rimpar (Rimpar), Rupprechtshausen (Ruprechtshausen), Hilpertshausen (Hilpelshausen).
Die Vogtei von Versbach fällt zu drei Vierteln in die Zuständigkeit des Stifts Haug und zu einem Viertel in die der Herren von Grumbach. Darüber wird von Bischof Gerhard von Schwarzburg und Friedrich von Wolfskeel (Fridrich Wolfskel) ein Vertrag aufgesetzt, der regelt, dass kein Bischof von Würzburg von den Untertanen des Stifts Haug Bede verlangen sollte, weil die Vogtei geteilt wird.
Die Bürger von Rimpar (Rimpar) müssen alle zwei Wochen den Zent zu Estenfeld (Esfenueldt) besuchen. Dies ist vertraglich durch Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) und Otto von Estenfeld (Otten von Esfenueldt), welche die Einwilligung von Bischof Johann von Egloffstein haben, festgelegt.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet Weiprecht von Grumbach außerdem 1200 Gulden auf der Bede und weitere Gefällen des Dorfes Kürnach (Kurnach) mit Bürgen. Fries gibt an, keine Einsicht in dieses Dokument gehabt zu haben. Diese Verpfändung geht nach dem Tod Weiprechts von Gumbach an dessen beide Sohne, den Ritter Johann von Grumbach (Hansen) und Herrn Peter von Grumbach (Pettern). Nach dem Tod Bischofs Gerhard von Schwarzburg geht Johann von Grumbach mit den beiden Schuldverschreibungen zu Bischof Johann von Egloffstein (Johansen von Egloffstein) und stellt auf Grund erlittenen Schadens Forderungen. Diese gesteht ihm Bischof Johann von Egloffstein nicht gänzlich zu. Es kommt zu Unklarheiten auf beiden Seiten, die durch Eberhard von Grumbach (Eberharten) aus Rimpar, Eberhard von Grumbach (Eberharten) aus Bamberg (Bamburg) und Reicholf von Elm (Reicholfen von Elma) geklärt werden. Sie entscheiden, dass Johann von Grumbach die zwei Schuldbriefe und 260 Gulden an Bischof Johann von Egloffstein übergibt. Dafür gibt Bischof Johann von Egloffstein ihm und seinem Bruder Peter drei Schuldbriefe über 1500 Gulden. Solange die Schulden ausstehen erhalten die beiden Brüder und ihre Erben den Getreidezehnt des Dorfes Kürnach sowie 60 Gulden jährlich auf der Bede.
Das Frauenkloster Maidbronn wird viele Jahre gut geführt. Der gestiftete Gottesdienst wird ordentliche gehalten und verrichtet, doch in den letzten Jahren gibt es etliche Äbtissinnen, die nicht den fleißigsten Haushalt führen und auch die klosterverwandten Personen fangen an, sorglos und unvorsichtig zu sein. Dadurch sind die Feldgüter oft unbebaut, das Haus wird nicht gepflegt und die Gülte und anderes bleibt unausgerichtet. In Folge dessen kommt das Kloster in Armut und Unvermögen und wird im Inneren baufällig, sodass niemand mehr die Stätte der Jungfrau betreten möchte. Deshalb verlegt Bischof Lorenz von Bibra 1515 die zwei noch im Kloster lebenden Schwestern in andere Frauenklöster und setzt einen Provisor aus ihrem Orden ein, der das Gefälle, die Nutzung, das Einkommen, die brach liegenden Güter und die notdürftige Bauweise des Klosters wieder in Ordnung bringt. Die Erneuerung ist gut für das Kloster, denn es ist nun wieder bebaut, die Güter sind gebessert und die Gefälle sind genug und richtig gestellt worden. Es ist also zu hoffen, dass sich das Kloster bald wieder seinem Gottesdienst widmen und es wieder notdürfftig mit Personen versehen werden kann. Doch dann trägt sich der Bauernkrieg zu und die aufrührerischen Untertanen, vor allem die Grumbachischen Bauern zu Rimpar, plündern die Güter und Bebauung des Klosters. Dadurch wird der Schaden am Kloster verdoppelt. Auch wenn die Würzburger Bischöfe zum Wiederaufbau etliche Ordensmitglieder zum Kloster schicken, ist die Haushaltung dort nicht die beste. Deshalb sind sie dazu veranlasst, dort Verständige einzusetzen.
Wilhelm von Grumbach zu Rimpar (Wilhelm von Grumbach zu Rimpar) jagt am Maidbronner Bach Vögel, fischt im Bach und sucht nach Krebsen. Weil dies aber verboten ist, wird er gemeinsam mit einem Knecht gefangen genommen. Die Angelegenheit wird vor dem Domkapitel verhandelt und Aufzeichnungen darüber befinden sich in der Kanzlei.
Der Kaiser gibt seinen Verwaltern in Rimpar (Rimpar) die schriftliche Fürbitte, seine Schulden tilgen zu lassen.
Bischof Friedrich von Wirsberg bestätigt dem Domkapitel, seine unveränderte Zentgerichtsbarkeit. Kaspar Schmied, Wachtmeister von Rimpar (Casparn schmiden Wachmaistern zu Rimpar), bezahlt den Verwalter von Ochsenfurt, Eitel Kaiser (Eytteln Kaysern) und folgt ihm auf Geheiß des Domkapitels in dessen Amt nach.