Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet Weiprecht von Grumbach außerdem 1200 Gulden auf der Bede und weitere Gefällen des Dorfes Kürnach (Kurnach) mit Bürgen. Fries gibt an, keine Einsicht in dieses Dokument gehabt zu haben. Diese Verpfändung geht nach dem Tod Weiprechts von Gumbach an dessen beide Sohne, den Ritter Johann von Grumbach (Hansen) und Herrn Peter von Grumbach (Pettern). Nach dem Tod Bischofs Gerhard von Schwarzburg geht Johann von Grumbach mit den beiden Schuldverschreibungen zu Bischof Johann von Egloffstein (Johansen von Egloffstein) und stellt auf Grund erlittenen Schadens Forderungen. Diese gesteht ihm Bischof Johann von Egloffstein nicht gänzlich zu. Es kommt zu Unklarheiten auf beiden Seiten, die durch Eberhard von Grumbach (Eberharten) aus Rimpar, Eberhard von Grumbach (Eberharten) aus Bamberg (Bamburg) und Reicholf von Elm (Reicholfen von Elma) geklärt werden. Sie entscheiden, dass Johann von Grumbach die zwei Schuldbriefe und 260 Gulden an Bischof Johann von Egloffstein übergibt. Dafür gibt Bischof Johann von Egloffstein ihm und seinem Bruder Peter drei Schuldbriefe über 1500 Gulden. Solange die Schulden ausstehen erhalten die beiden Brüder und ihre Erben den Getreidezehnt des Dorfes Kürnach sowie 60 Gulden jährlich auf der Bede.
Bischof Johann von Brunn einigt sich mit Peter von Grumbach (Pettern von Grumbach) über eine Summe von 648 Gulden. Davon bezahlt er 448 Gulden bar. Er verbürgt sich für die übrigen 200 Gulden. Dem Bruder Johann von Grumbach (Hansen von Grumbach) ist das Recht vorbehalten dieses Geld einzuvordern.
Bischof Johann von Brunn (Johans von Brun) verpfändet Peter von Grumbach (pettern) und seiner Frau 30 Malter Korn, 17 Malter Hafer, sechs Lammbäuche und zwölf Fastnachtshühner als jährliches Gefälle (gefelle) auf sechs Höfe zu Kürnach (Curnach) für 518 Gulden als Leibgeding.
Peter von Grumbach (Pettern von Grumbach) leiht sich mit der Bewilligung Bischofs Gottfried Schenk von Limpurg 150 Gulden auf den halben Zehnt zu Kürnach.
Die 47 Malter Getreide, sechs Lammbäuche und zwölf Fastnachtshühner, die Peter von Grumbach (Petter) als Leibgeding verpfändet bekommt, verpfändet Bischof Johann von Grumbach nach dessen Tod einem Marquard (Marckarten) als Leibgeding.