Maidbrunn
1515
Das Frauenkloster Maidbronn wird viele Jahre gut geführt. Der gestiftete Gottesdienst wird ordentliche gehalten und verrichtet, doch in den letzten Jahren gibt es etliche Äbtissinnen, die nicht den fleißigsten Haushalt führen und auch die klosterverwandten Personen fangen an, sorglos und unvorsichtig zu sein. Dadurch sind die Feldgüter oft unbebaut, das Haus wird nicht gepflegt und die Gülte und anderes bleibt unausgerichtet. In Folge dessen kommt das Kloster in Armut und Unvermögen und wird im Inneren baufällig, sodass niemand mehr die Stätte der Jungfrau betreten möchte. Deshalb verlegt Bischof Lorenz von Bibra 1515 die zwei noch im Kloster lebenden Schwestern in andere Frauenklöster und setzt einen Provisor aus ihrem Orden ein, der das Gefälle, die Nutzung, das Einkommen, die brach liegenden Güter und die notdürftige Bauweise des Klosters wieder in Ordnung bringt. Die Erneuerung ist gut für das Kloster, denn es ist nun wieder bebaut, die Güter sind gebessert und die Gefälle sind genug und richtig gestellt worden. Es ist also zu hoffen, dass sich das Kloster bald wieder seinem Gottesdienst widmen und es wieder notdürfftig mit Personen versehen werden kann. Doch dann trägt sich der Bauernkrieg zu und die aufrührerischen Untertanen, vor allem die Grumbachischen Bauern zu Rimpar, plündern die Güter und Bebauung des Klosters. Dadurch wird der Schaden am Kloster verdoppelt. Auch wenn die Würzburger Bischöfe zum Wiederaufbau etliche Ordensmitglieder zum Kloster schicken, ist die Haushaltung dort nicht die beste. Deshalb sind sie dazu veranlasst, dort Verständige einzusetzen.
Exzerpt:
Solch Frawenecloester ist vil Jare here in guetem wesen gestanden, der gestifft Gotsdienst darin ordenlich gehalten, vnd verrichtet, aber in den letzeren Jaren sein etliche abbtissin gewest, die nit zum vleissigsten haus gehalten, auch die Clorstersuerwanten personen angefangen sorglos vnd vnfürsichtig zusei. dardurch nit allain die veldgutere offtmals vngebawet gelassen, sunder auch dem cloester seine hause, gülte vnd anders vnausgericht bliben, volgends thatlich vorgehalten
vnd entzogen [gestrichen: worden], vnd also das cloester in vnuermögen vnd armuet komen, auch mit den Juerlichen gemachen so bawfellig worden, das an der abgehenden Jungfrawen stat, niemant mer darein begert, sunder auch die, so noch darin gewest, nit noetdürfftig gemach gehaben mögen, deshalben weilund B Lorentz des geschlechts von Bibra bewegt worden, dieselben noch darin wonenden cloester iungfrawen, dere nit mer dann zwoe gewest, heraus in andere frawenclöstere zuuerordnen, vnd dem cloestere ainen prouisor ires ordens furzusetzen, der des cloesters gefelle, nutzung vnd einkomen, wider geng mächte, die
[65v.] verlegene vnd öde gütere wider in wesen, vnd das gantz cloester in noetturfftigen bawe vnd besserung brächte, das ist beschehen im Jare des Heren 1515. vnd dis furnemen nit vbel gerathen, sunder das cloester in solchem zimlich wider bebawet, die gütere gebessert vnd die gefelle zum meren t[unleserlich] geng vnd richtig gemacht worden, also das zuuerhoffen die sache in kürtze dahin zurichten, das berürtes closter zur haltung des darein gewidembten Gotsdiensts vnd cloester
wesens mit personen wider noetturfftig versehen werde solte. Darunder sich aber die Bäurisch entbörung getragen, darin die vfrürigen vnderthanen vnd vor andern die Grumbachischen bauren zu Rimpar das gemelt cloester an seinen bäwen vnd guteren Jämerlich geplündert, zerrissen vnd verderbt haben. vnd der alt vorrath durch disen newen gezwifacht worden. Ob auch wol die Bischofe zu W widerbringung des cloesters etliche ordens verwesere dahin brachte so sein si doch der haushaltung nit alle zum besten bericht gewest, derwegen si auch verursacht worden verstendiger laien dahin zusetzen.
Kommentar:
Es ist keine Quelle angegeben.
Fundort in der Hohen Registratur:
Standbuch 1012, Folio: 65r/65v, Schreiber: Lorenz Fries
Digitalisat: