Braidbach (Pratbach) im Haßgau kommt von dem Abt und dem Konvent des Klosters Ebrach (abt vnd conuent zu Ebrach) an das Hochstift Würzburg.
Für 163 Pfund Heller verpfändet Bischof Otto von Wolfskeel Herrn Apel von Lichtenstein (Liechtenstain) das Dorf Breitbach (Braitbach) mit seinen Leuten, Gütern, Gülten, Nutzungsrechten und Gefällen.
Es gibt wenige Stände, die ihre Heller sorgfältiger behandeln als die Bischöfe von Würzburg und die Äbte von Fulda. Die Bischöfe von Würzburg möchten ihren Heller umbenennen, da die Bezeichnung im Alltag unpraktisch ist. Bis auf die Regierung von Bischof Gerhard von Schwarzburg verwenden alle Pfennige, von denen 60 einen Goldgulden und 2 Pfund 6 Gulden wert sind. Außerdem gelten auch die Fuldischen Heller, die genau so viel Wert sind wie die Würzburger. Stück für Stück werden die Haller in Würzburg aus dem Verkehr gezogen und durch neue Würzburger Pfennige ersetzt.
Den Groß- und Kleinzehnt, Lehen des Hochstifts Würzburg, verkaufen Veit und Hans von Rotenhan (Rotenhan) an Dietrich Marschalk von Rauheneck (Dietz Marschalck).
Bischof Johann von Brunn verkauft das Dorf Breitbach (Braitbach) für 500 Gulden in Gold an Dietrich Marschalk von Rauheneck (arschalck zu Rauheneck ). Er behält sich jedoch ein Wiederkaufsrecht vor.
Bischof Johann von Brunn löst das Dorf Breitbach (Braitbach) wieder aus und gibt es Heinrich von Rauheneck (Rauheneck) für 800 Gulden unter zwei Bedingungen zu kaufen. Der Bischof lässt sich ein Wiederkaufsrecht einräumen und das Dorf muss von den Angehörigen der Familie Rauheneck als Mannlehen empfangen werden. Ist kein männlicher Erbe mehr vorhanden empfangen es die Töchter durch einen Stellvertreter.
Bischof Gottfried von Limpurg verpändet den Zoll und die Hälfte des Zehnten zu Breitbach (Braitbach) und Schönaich (Schonaich) einschließlich etlicher Zinsrechte an Johann Fuchs von Wonfurt und Lauter (Haintzen Fuchs von Wunfurt) für 400 Gulden.
Dieter von Amorbach (Dieter von Amerbach) verkauft seine Gült und seine Güter zu Homburg am Main an Bischof Rudolf von Scherenberg und das Stift Würzburg für 100 Gulden. Bischof Rudolf von Scherenberg kauft etliche Gülte, Zinsen und anderes zu Homburg am Main und Trennfeld von Graf Johann von Wertheim (Graue hanns von Werthaim) für 1500 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg nimmt 20 Gulden weniger von Bernhard von Bastheim auf und verpfändet auch dessen Erben 100 Gulden weniger jährlichen Zins auf Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat). Dieses Geld ist wieder abgelöst.
Die bischöflichen Räte ordnen für die Dörfer Bastheim (Basthaim), Geckenheim (Gecknaw), Breitbach (Braitbach), (Rodiges), Reichenbach (Reichersbach), Schönau (Schonaw), Sondernau (Sonderman) und (Nidern Elske) an, dass sie für vier Jahre ihr Vieh nicht in das Waldstück führen dürfen, welches das Spital in Neuenstadt erworben hat.