Das Speisamt, das Lamprecht von Gerolzhofen (Lamprecht von Geroldshofen)bekleidet und im Amt Gerolzhofen liegt, wird aufgrund der rechtlichen Bestimmungen, die wahrscheinliche bei seiner Besetzung gemacht wurden, wieder ledig. Bischof Andreas zieht es daher wieder ein. Deswegen prozessiert Lamprecht von Gerolzhofen gegen Bischof Andreas, da aber weder er noch einer seiner Vertreter zum vereinbarten Prozesstag erscheint, urteilen die Dienstleute der Kirche, dass Bischof Andreas es zu recht einbehalten habe. Unter den Urteilern befanden sich Friedrich Zobel (Fridrich Zobel), dessen reicher Schwager Konrad von Rebstock (der reich swaigerer Kuns von Rebstok) und Andreas Zobel (Andres Zobel) sowie andere ehrbare Menschen. Laut der Nachtragshand sind von diesem Urteil außerdem betroffen:Gereuth (Gereuth), Brünn (Brunn), Neuses am Raueneck (Newses), Rügshofen (Rügshoffen), Ebern (Ebern), Volkachsmühle (Volkach), Vögnitz (Vognitz), Wustviel (Wüstfilds), Geusfeld (Gülsfelt), Eichelberg (Eichelberg).
Lamprecht von Gerolzhofen empfängt die oben genannten Güter von Bischof Hermann II. und danach von Bischof Otto von Wolfskeel. Die Nachtragshand vermeldet folgende Orte für die Güter: Gereuth (Gereuth), Brünn (Brunn), Neuses (Neuses), Rügshofen (Rugshoffen), Ebern (Ebern), Volkachsmühle (Volkach), Vögnitz (Vognitz), Wustviel (Wüstfilds) Geusfeld (Gulsfelt), Eichelberg (Eichelberg).
Es gibt wenige Stände, die ihre Heller sorgfältiger behandeln als die Bischöfe von Würzburg und die Äbte von Fulda. Die Bischöfe von Würzburg möchten ihren Heller umbenennen, da die Bezeichnung im Alltag unpraktisch ist. Bis auf die Regierung von Bischof Gerhard von Schwarzburg verwenden alle Pfennige, von denen 60 einen Goldgulden und 2 Pfund 6 Gulden wert sind. Außerdem gelten auch die Fuldischen Heller, die genau so viel Wert sind wie die Würzburger. Stück für Stück werden die Haller in Würzburg aus dem Verkehr gezogen und durch neue Würzburger Pfennige ersetzt.