Die Ort Gerolzhofen (Geroldshouen) ist eine Stadt und ein Amt des Stifts Würzburg. Zu Gerolzhofen gehören folgende Ortschaften: Lindelach (Lindelach), Rügshofen (Rugshofen), Frankenwinheim (Windhaim), Michelau im Steigerwald (Michelaw), Dingolshausen (Dingolshausen), Trossenfurt (Trossenfurt), Dürrfeld (Durrfeld), Prüßberg (Brusberg) und Prölsdorf (Brelsdorf). Gerolzhofen dient außerdem als Sitz zahlreicher Burgmannen des Stifts: die Familie Brackenlohr (die Brackenlarer), das Rittergeschlecht Lamprecht (die Lamprechten), die Chorherren des Stifts Haug (die Haugen), das Rittergeschlecht von Langheim (die von Lanckheim) und die Ritter von Stettenberg (die Stetenberger).
Bischof Johann von Egloffstein verleiht den Kirchsatz der Pfarrei Burgsinn (Burcksinn) und von deren Filialkirchen als Mannlehen an Wilhelm von Thüngen (Thungen), der für diesen Sachverhalt ein Revers übergibt. Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind Zeilitzheim (Zeulingshaim), Gaibach (Gewbach), Rügshofen (Ruegshoffen) und Gerolzhofen (Geroltzhoven).
Wilhelm von Thüngen (Wilhelm von Thungen) kauft von Hermann Goldschmidt (Herman Goltschmid) einen Hof in Gerolzhofen (Geroldshofen), der hinter dem nordöstlichen Tor (hinter dem thore als man von Ebrach hinein reit) und neben dem Hof der Familie Fuchs von Bimbach (Fuchse) liegt. Wilhelm von Thüngen trägt den Hof als Lehen und wird von Bischof Johann von Egloffstein von Beden, Diensten, Grabenarbeit und Wachdiensten befreit. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich den Kirchensatz zu Burgsinn (Burcksin), einen Hof in Zeilitzheim (Zwelichsheim hoff), die Orte Gaibach (Gewbach) und Rügshofen (Ruegshoffen).
Danach wird der Repräsentationsbau an die Fuchs von Schweinshaupten oder die Fuchs von Wallburg/Eltmann (Fuchs zu Sweinshaubten oder Eltman) und von Bischof Johann von Egloffstein durch Verpfändung an Georg von Schaumberg (Georgen von Schaunberg) verliehen. Dazu geben die Herren der Familie Fuchs 1410 ihren Revers über diesen Repräsentationsbau und andere Güter. Bei diesen Gütern handelt es sich um den Ebelsberg bei Ebelsbach(Ebelsperg) , Limbach (Limbach), Eltmann (Eltmain), Franzenbrunnen (Frantzenbron), Rügshofen (Russhoff), Gerolzhofen (Geroltzhoffen), Ebersbrunn (Eberhartspron), Dietbach (Dieppach), den Zehnten zu Albertshofen und auf dem Nikelberg (Zehend zu Alberhoffn, item uffm Nikelberg). All dies wird später wieder abgelöst und dem Stift zurückgegeben.
Der Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann (Dietrich Fuchs riter) verpfändet Georg von Schaumberg (Georg von Schamberg) den Weinzehnt in Ebelsbach, den er als Lehen des Hochstifts hat. Hinzu kommen Limbach (Limpach), Sal und Grundzinsen in Eltmann (Eltmain), Kottenbrunn (Kautzenbron), Rügshofen (Rudhoven), Gerolzhofen (Gerolzhoven), Ebersbrunn (Eberhartspron), Dietbach (Dieppach), ein Weinberg in Prüßberg (Prustberg) und der Zehnt in Albertshofen (Alberhoffen).
Bischof Johann von Brunn erneuert die Verpfändung von Stadt und Amt Gerolzhofen (Geroldshouen): Johann Zobel (Hanns Zobel) erhält die Hälfte von Gerolzhofen zur Verwaltung, Nutznießung und als Pfand für 3600 Gulden. Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunshaim) erhält die andere Hälfte als Pfand ohne Zinszahlungen. Außerdem muss Johann Zobel dem Bischof jährlich 60 Gulden bezahlen und die Hälfte der Erträge der Schafsweide zu Dingolshausen (Dingoldshausen) abgeben. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich Stollburg (Stolberg) und Rügshofen (Ruegshoffen).
Johann von Rotenhan und Martin von Rotenhan (Hanns vnd Martin von Rotenhan) übertragen in einem Tauschgeschäft dem Stift Würzburg 16 Lehensmänner zu Gerolzhofen (Geroldshofen) und Rügshofen (Rugshofen). Diese Lehensmänner sind Bauern der von Rotenhan, die jedes Jahr 22 1/2 Hühner abgeben müssen und von Einnahmen durch den Verkauf von Gütern pro 10 Gulden einen als Handlohn entrichten müssen. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich den Ort Gräfenholz (Greffenholtz dorff) und den Fluss Baunach (Bawnach Altwasser daran).
Die von Rotenhan haben etliche Lehensmänner in Gerolzhofen (Geroltzhouen) und Rügshofen (Rügshouen), die sie gegen die Gült und ein Gewässer mit Fischen in Gräfenholz (Grefenholtz) mit dem Stift Würzurg tauschen.
Die Brüder Johann und Martin von Rotenhan zu Rentweinsdorf (Hanns vnd Mertin v Rotenhan zu Rentwigsdorf gebrudere) führen ein Tauschgeschäft mit Bischof Konrad von Bibra durch: Die 16 eigenen Lehenmänner der Brüder in Geroldshofen und Rügshofen, die jährlich 22 Fastnachtshühner und Handlohn zahlen (für je 10 Gulden Ertrag wird je ein Gulden abgegeben), werden gegen die Abgaben von Zins und Gülte zu Gräfenholz (Greffenholtz) und das Fischereirecht in der Baunach mit der Furt und dem Nebenstrom (Altwasser) getauscht. Das Tauschgeschäft findet mit der Einwilligung des Domkapitels statt. Das, was die Brüder vom Bischof erhalten, wird ihnen als ritterliches Mannlehen gegeben.
Die von Rotenhan (Rottenhan) erhalten Zinsen, Gült und ein Gewässer zum Fischen in Gräfenholz (Grevenholtz) von Bischof Konrad von Bibra zu Lehen. Im Tausch dafür geben sie dem Stift ihre Lehen und Lehensmänner in Gerolzhofen (Geroldshofen) und Rügshofen (Rugshoven) zurück. Eine weitere Hand merkt an, dass am 10. Mai 1557 der Zehnt zu Gräfenholz an Martin von Rotenhan (Martin von Rottenhan) erblich für 600 Gulden verkauft wird.