Das Speisamt, das Lamprecht von Gerolzhofen (Lamprecht von Geroldshofen)bekleidet und im Amt Gerolzhofen liegt, wird aufgrund der rechtlichen Bestimmungen, die wahrscheinliche bei seiner Besetzung gemacht wurden, wieder ledig. Bischof Andreas zieht es daher wieder ein. Deswegen prozessiert Lamprecht von Gerolzhofen gegen Bischof Andreas, da aber weder er noch einer seiner Vertreter zum vereinbarten Prozesstag erscheint, urteilen die Dienstleute der Kirche, dass Bischof Andreas es zu recht einbehalten habe. Unter den Urteilern befanden sich Friedrich Zobel (Fridrich Zobel), dessen reicher Schwager Konrad von Rebstock (der reich swaigerer Kuns von Rebstok) und Andreas Zobel (Andres Zobel) sowie andere ehrbare Menschen. Laut der Nachtragshand sind von diesem Urteil außerdem betroffen:Gereuth (Gereuth), Brünn (Brunn), Neuses am Raueneck (Newses), Rügshofen (Rügshoffen), Ebern (Ebern), Volkachsmühle (Volkach), Vögnitz (Vognitz), Wustviel (Wüstfilds), Geusfeld (Gülsfelt), Eichelberg (Eichelberg).
Lamprecht von Gerolzhofen (Lamprecht v. Geroltzhoven) empfängt von Bischof Gottfried von Hohenlohe die Güter in Lindelach (Lindeloch), die zum Speisamt des Hochstifts gehören. Laut der Nachtragshand betrifft diese Lehensvergabe auch verschiedene Güter in Rügshofen (Ruedeshofen), Lindelach (Lindloch), Gerolzhofen (Geroltshofen), Gernach (Gerach), Bimbachsmühle (Bimbach), Oberschwarzach (Schwartzach), Weyer (Bidsweiher) Dingolshausen (Dingoltshausen), Gaibach (Geirbach), Neudorf (Newendorff).
Lamprecht von Gerolzhofen empfängt die oben genannten Güter von Bischof Hermann II. und danach von Bischof Otto von Wolfskeel. Die Nachtragshand vermeldet folgende Orte für die Güter: Gereuth (Gereuth), Brünn (Brunn), Neuses (Neuses), Rügshofen (Rugshoffen), Ebern (Ebern), Volkachsmühle (Volkach), Vögnitz (Vognitz), Wustviel (Wüstfilds) Geusfeld (Gulsfelt), Eichelberg (Eichelberg).
Bischof Johann von Brunn verleiht dem Ritter Lämplein und seiner Frau Benigna alle Güter, Leute, Gülte und Zölle mit allen Zugehörungen zu Rügshofen (Rugshofen).
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet an den Volkacher Bürger Friedrich Escherich (Fritzen Escherichen) 22 Malter der Getreide Gült. Diese besteht zur Hälfte aus Korn und zur Hälfte aus Hafer. Ebenso werden allen Zugehörungen der Gült bei Rügshofen (Rugshofen) und Dingolshausen (Dingotzhausen) mitverpfändet. Dafür bekommt der Bischof 175 Gulden von den Brüdern Konrad, Wilhelm und Michael Zollner (Conraden wilhelmen vnd Michaeln zolner). Die Widerlösung ist in einem Jahr vorbehalten.
Die Bischöfe Gerhard von Schwarzburg und Johann von Egloffstein verpfänden nacheinander den Herren Fuchs von Schweinshaupten oder Fuchs von Wallburg/Eltmann (Von Sweinshaubten oder Eltmain) viele Güter für 2615 Gulden als Lehen, behalten sich aber die Ablösung vor. Dietrich Fuchs zu Eltmann (her Dietrich) versichert nun dem Bischof Johann von Egloffstein, dass er dem Stift bei der Ablösung der Lehen die verschriebenen Güter wieder geben wolle.
Damit die eine Hälfte nun vom Hochstift eingezogen werden kann, muss beachtet werden, dass er vom Stift aus der Pfandschaft gelöst und nur als Lehen ausgegeben wurde. Laut der Nachtragshand betrifft dies Gerolzhofen, Lindelbach und Rügshofen (GerolTzhoven, Lindelbach, Ruegshoffen).
Karl Zollner von Rottenstein (Carl Zoller) wird von Bischof Konrad von Bibra mit verschiedenen Gütern in Birnfeld (Birnveld), Kerbfeld (Kerrfelt), Rottenstein (Rottenstain), Gerolzhofen (Gerolzhoven), Rügshofen (Rügshoven), Lülsfeld (Lilsfeld), Kolitzheim (Colitzheim), Eußenheim (Eussenhaim), Karbach (Karbach) und Thüngersheim (Thüngersheim) belehnt.
Karl Zollner von Rottenstein (Carl Zoller) stirbt.
Sein Sohn Philipp Zollner von Rottenstein empfängt seine Lehen, stirbt aber am 15. März 1546 ebenfalls. Daher fallen alle Lehen an das Stift zurück.