Ein Hof in Gerolzhofen gehört ursprünglich dem Geschlecht der Lamprechten von Gerolzhofen (Lamprechte vnd Lemplin) und gehört zum Brotspeisamt des Herzogtums Frankens. Von den Lamprechten kommt es an die Familie der Zollner von Rottenstein (Zollere vom Rotenstain). Nach dem Tod Philipps Zollner von Rottenstein, der letzte seines Geschlechts, fällt der Hof dem Stift heim.
Im Folgenden wird nicht mehr von den Gütern zu Lindelach die Rede sein, sondern vom Hof in Gerolzhofen und seinen Zugehörungen, bis dieses Amt an Erasmus, Karl und Philipp Zollner (Asmussen und Carln und Philipsen Zollnern) vergeben wird, nach deren Tod es dem Stift wieder heimfällt.
Kurz nach Karl Zollner (Zoller) stirbt auch dessen Sohn Philipp, wodurch das Mundschenkenamt samt anderen Mannlehen dem Hochstift Würzburg heimfällt.
Die Nutzungsrechte für einen Hof in Gerolzhofen gehören zum Mundschenkenamt. Durch den Tod Philipps Zollner von Rottenstein (Philip Zoller), letzter seines Geschlechts, fällt dem Stift der Hof heim.
Sein Sohn Philipp Zollner von Rottenstein empfängt seine Lehen, stirbt aber am 15. März 1546 ebenfalls. Daher fallen alle Lehen an das Stift zurück.
Eintrag der Nachtragshand: Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt bewilligt Margaretha (Margaretha), der Schwester von Philipp Zollner von Rottenstein (Philip Zoller von Röttenstain) 2000 Gulden auf Philipps Lehen. Nach Philipps Tod fällt das Lehen wieder an Bischof Melchior, der die 2000 Gulden an Heinrich Wolf von Herbilstadt (Hainrich Wolff von herbilstat) verschreibt.