Die Truchsesse von Wetzhausen besitzen die Hälfte des Zehntes von Kerbfeld (Kerfeld) zu Lehen. Truchsess Dietrich (dietz Truchsess) verpfändet diesen an Johann Doln (Hansen Dols) und dessen Erben mit Bewilligung von Bischof Johann von Grumbach für 450 Gulden. Darüber wird ein Revers übergeben, das Pfand ist in acht Jahren auszulösen, oder es wird vom Hochstift ausgelöst.
Bischof Lorenz von Bibra vergibt das Bergwerksrecht in Kerbfeld (Kerveld) an Klaus Bauninger (Bauninger) und Hans Rauber (Bauber).
Karl Zollner von Rottenstein (Carl Zoller) wird von Bischof Konrad von Bibra mit verschiedenen Gütern in Birnfeld (Birnveld), Kerbfeld (Kerrfelt), Rottenstein (Rottenstain), Gerolzhofen (Gerolzhoven), Rügshofen (Rügshoven), Lülsfeld (Lilsfeld), Kolitzheim (Colitzheim), Eußenheim (Eussenhaim), Karbach (Karbach) und Thüngersheim (Thüngersheim) belehnt.
Karl Zollner von Rottenstein (Carl Zoller) stirbt.
Sein Sohn Philipp Zollner von Rottenstein empfängt seine Lehen, stirbt aber am 15. März 1546 ebenfalls. Daher fallen alle Lehen an das Stift zurück.