Fries schreibt, dass er über die genauen Aufgaben, die die Inhaber des Grasmarschallamts erfüllen müssen, nur unzulänglich Informationen finden konnte. Er geht aber davon aus, dass die Amtleute dafür Sorge tragen sollten, dass Wiesen und Weiden in Ordnung gehalten werden sollten. Er schließt dies daraus, dass die Bischöfe von Würzburg stets Ämter verteilten, damit für einen bestimmten Bereich Sorge getragen werden sollte. Dabei nennt er folgende übliche Aufgabenbereiche und Ämter: Ämter für den Wildbann, Wälder, Forste, die tägliche Hofhaltung (wildban, welde, forste, und die tagliche hofhaltung), das Amt des Jägermeisters und des Försters (Jagermaister, forstere), des Mundschenks, das Bratspeisamt (amptleut, uber den Butgel Bratspeis), der Kaplan (Caplane) und gefreite Ämter (Fieterambt) des Bistums.
Kaiser Friedrich II. erkennt die Abschaffung des Münzrechts der Reichsstädte durch seinen Sohn Heinrich VII. im Jahr 1232 als rechtskräftig an. Trotzdem beschweren sich der Mundschenk und der Schultheiß König Heinrichs VII. in Schweinfurt bei Bischof Hermann von Lobdeburg aufgrund der Münz-Regalien des Hochstifts. Auf Bitten des Bischofs wird die Beschwerde durch Heinrich VII. abgewiesen.
Hermann Butigler (Butigler) empfängt das Mundschenkenamt von Bischof Gottfried von Hohenlohe. Dazu gehören 28 Malter Korn und Haber, die in Gerolzhofen (Geroltzhoven), Lülsfeld (Lilsfeld) und Kolitzheim (Colitzhaim) fällig sind.
Unter Bischof Johann von Egloffstein wird die Rechtsfrage behandelt, ob das Mundschenkenamt ein freies Mannlehen oder ein Erblehen ist.
Bischof Rudolf von Scherenberg bewilligt, dass die Inhaberfamilie des Munschenkenamtes namens Kranz (Crantz) den zum Amt gehörigen Hof in Gerolzhofen (Gerolzhoven), der vom Stift zu Lehen geht, für zehn Jahre an das dortige Spital für 28 Malter Korn und Haber verleihen dürfen.
Nach Konrad Kranz' (Crantz) Tod fällt das Mundschenkenamt 1521 heim und wird Klaus von Dettelbach (Dettelbach) verliehen, der dieses Amt wiederum an Erasmus Zollner (Zoller) verkauft. Nach dessen Tod empfängt dessen nächster Verwandter Karl Zoller (Zoller) dieses Amt als Lehen. In diesem Kontext wird auch der Ort Rügshofen Rugshoffen erwähnt.
Kurz nach Karl Zollner (Zoller) stirbt auch dessen Sohn Philipp, wodurch das Mundschenkenamt samt anderen Mannlehen dem Hochstift Würzburg heimfällt.
Die Nutzungsrechte für einen Hof in Gerolzhofen gehören zum Mundschenkenamt. Durch den Tod Philipps Zollner von Rottenstein (Philip Zoller), letzter seines Geschlechts, fällt dem Stift der Hof heim.