Betz Rückert zu Schweinfurt (Betz Rucker zu Sweinfurt) trägt den Zehnten zu Sennfeld (Sendeluelt) als Mannlehen des Stifts. Als Betz Rückert zu Schweinfurt ein Spital in Gerolzhofen (Geroldshofen) stiftet, bittet er Bischof Johann von Egloffstein, zu gestatten, dass der Zehnte durch einen Mittelsmann an das Spital geht. Der Bischof gibt seine Zustimmung, stellt aber die folgenden Bedingungen: jedes Jahr am 29. September (Michaelis) sollen zwölf der Armen aus dem Spital mit Kleidung ausgestattet werden. Außerdem soll über einen Zeitraum von 12 Jahren am Gründonnerstag ein Gebet für die Armen gesprochen werden. Am selben Tag sollen sie auch gespeist werden und ein Viertel Wein erhalten. Zusätzlich darf im Spital keine Pfründe verkauft werden. Bei Verstoß gegen diese Bedingungen, fällt der Zehnt dem Stift heim.
In einem Vertrag erkennen die Bürger von Gerolzhofen an, dass das Spital im Ort dem Landesfürsten, also dem Bischof von Würzburg, untersteht. Der Spitalmeister hat keinerlei Entscheidungsrecht. Fries kommentiert, dass er sich nicht sicher sei, ob die Kleidung (almusen röke) für die Armen im Spital jährlich gestiftet oder ausgeliehen wird, und dass man sich darüber informieren solle. Fries kommentiert weiterhin, dass er keine anderen Ordnungen für das Spital finde. Er stellt fest, dass die Bürger nach Belieben mit dem Spital umgehen, was dazu führt, dass keine Armen im Spital versorgt werden, sondern dass die Spitalmeister, die auf mehrere Jahre angestellt sind, reich werden. Auch die Pflegschaft des Spitals bereichert sich laut Fries, sodass nicht viel für die Armenfürsorge bleibt. Fries kommentiert noch, dass der letzte Spitalmeister so reich gewesen sei, dass er sich ein eigenes Haus kaufen konnte und dies auch tat.
Bischof Johann von Egloffstein bestätigt seine Einwilligung, in Gerolzhofen ein Spital zu errichten.
Nach dem Tod Bischofs Johann von Egloffstein ändert Betz Rückert zu Schweinfurt (Betz Rucker) den Stiftungsvertrag für das Spital in Gerolzhofen. Er vermacht dem Spital den halben Zehnten zu Sennfeld, so dass jährlich am 29. September (Michaelis) zwölf der Armen aus dem Spital mit Kleidung ausgestattet werden können. Falls dann noch Einnahmen übrig sind, sollen diese beim Spital verbleiben. Die andere Hälfte des Zehnten vermacht Betz Rückert seinem Sohn Philipp mit dem Recht, diesen verkaufen zu dürfen. Bischof Johann von Brunn stimmt diesen Änderungen zu unter der Bedingung, dass bei Verstoß gegen den neuen Vertrag der Zehnt dem Stift heimfällt.
Bischof Rudolf von Scherenberg bewilligt, dass die Inhaberfamilie des Munschenkenamtes namens Kranz (Crantz) den zum Amt gehörigen Hof in Gerolzhofen (Gerolzhoven), der vom Stift zu Lehen geht, für zehn Jahre an das dortige Spital für 28 Malter Korn und Haber verleihen dürfen.
Auf Bitte des älteren Peter Lamprecht von Gerolzhofen überträgt Bischof Rudolf dem Spital in Gerolzhofen 14 Malter jährlich als Zinsen auf 170 Gulden von seiner Hälfte der Pfandsumme des Erbspeisamts. Davon soll die Ablösesumme allerdings nicht betroffen sein.
Bischof Lorenz von Bibra macht Johann Lauterbach (Hanns Laiterbach) und seine Ehefrau zu Spitalmeistern im Spital Gerolzhofen (Geroldshofen) und verpfändet ihnen eine lebenslange Pfründe.