Bischof Rudolf von Scherenberg verleiht Klaus Henkel und Johnann Koler (Claus Henkel und Hanns Koler) das Recht zu gelzen (Kastration von Schweinen). Fries bezeichnet dieses Recht als Gelzenamt (Geltzenambt).
Bischof Rudolf von Scherenberg verleiht Klaus Henkel und Johnann Koler (Claus Henkel und Hanns Koler) das Recht zu gelzen (Kastration von Schweinen) auf drei Jahre. Fries bezeichnet dieses Recht als Gelzenamt (Geltzenambt).
Bischof Lorenz von Bibra macht Johann Lauterbach (Hanns Laiterbach) und seine Ehefrau zu Spitalmeistern im Spital Gerolzhofen (Geroldshofen) und verpfändet ihnen eine lebenslange Pfründe.