Johann Korbfisch (Hanns Korbfisch) und seine Frau werden als Spitalmeister für das Spital zu den 14 Nothelfern (Spital zu den Nothelferen) angenommen.
Die Stadtordnung von Mellrichstadt findet sich in liber 1 contractuum Conradi. Sie beinhaltet Bestimmungen zum inneren und äußeren Rat, Bürgermeister, Bedemeister, versteuerbaren Gütern, Verpfändung, Strafen, Notsteuer, (Wadgeld), Geldstrafen, Leibgeding, Silberschild, Spitalmeister, Gotteshausmeister, Wagenmeister, Wucher, Ungeld, Reisrecht, Frondienste, Rathalten, Bierbrauen, Braumeister, Neustadtbau, Feldbau, Gräben, Rechnungen, Brot Wein, Nüssen, Gericht, Schulden, fremde Biersteuer, Gärten, Wissen und Weinbergen.
In einem Vertrag erkennen die Bürger von Gerolzhofen an, dass das Spital im Ort dem Landesfürsten, also dem Bischof von Würzburg, untersteht. Der Spitalmeister hat keinerlei Entscheidungsrecht. Fries kommentiert, dass er sich nicht sicher sei, ob die Kleidung (almusen röke) für die Armen im Spital jährlich gestiftet oder ausgeliehen wird, und dass man sich darüber informieren solle. Fries kommentiert weiterhin, dass er keine anderen Ordnungen für das Spital finde. Er stellt fest, dass die Bürger nach Belieben mit dem Spital umgehen, was dazu führt, dass keine Armen im Spital versorgt werden, sondern dass die Spitalmeister, die auf mehrere Jahre angestellt sind, reich werden. Auch die Pflegschaft des Spitals bereichert sich laut Fries, sodass nicht viel für die Armenfürsorge bleibt. Fries kommentiert noch, dass der letzte Spitalmeister so reich gewesen sei, dass er sich ein eigenes Haus kaufen konnte und dies auch tat.
Bischof Johann von Brunn erlaubt dem Spitalmeister zu Iphofen (Jphouen), den Hof des Stifts in Mainbernheim (mainbernhaim) für 620 Gulden auf Wiederlösung für das Spital zu erwerben.
Bischof Lorenz von Bibra macht Johann Lauterbach (Hanns Laiterbach) und seine Ehefrau zu Spitalmeistern im Spital Gerolzhofen (Geroldshofen) und verpfändet ihnen eine lebenslange Pfründe.
Die Bewohner von Geldersheim (Geltershaim) kaufen für 530 Gulden ein Hofgut in Geldersheim, zu dem 40 Morgen Ackerland, elf Morgen Wiesen und etliche Hecken gehören und das ein Zinslehen des Stifts ist, von Doktor Georg Farner (Doctor Georgen Farner). Damit verpflichten sich die Bewohner von Geldersheim gegenüber dem Stift und treffen eine Vereinbarung über den Handlohn, der entrichtet wird, sobald das Hofgut den Besitzer wechselt: das Hofgut soll als Lehen des jeweiligen Amtmanns in Werneck an den jeweiligen Spitalmeister verliehen werden. Dieser verpflichtet sich zu einer Abgabe von 1 1/2 Gulden Handlohn und deren Zinsen, die in die Kellerei Werneck abzugeben ist. Das Hofgut darf öffentlich verkauft werden, aber der Würzburger Bischof, beziehungsweise seine Hintersassen in Werneck, behalten das Vorkaufsrecht und bei Verkauf muss der Handlohn weiterhin an das Amt Werneck bezahlt werden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt gestattet Bad Neustadt an der Saale (Newstatt an d Saal), für das dortige Spital eine Mühle mit drei Mühlrädern zu erbauen. Zwei dieser Räder dienen zum mahlen und eines zum walken. Die Mühle soll in der hinteren Aue am Rand des Gewässers auf dem Grund des Stiftes stehen. Die Mühle soll dabei andere Brunnen und Güter nicht beschädigen. Die Einnahmen der Mühle soll ein Spitalmeister verwalten und dem Spital selbst zukommen lassen. Die Mühle soll außerdem jährlich zwei Fastnachtshühner in die Kellerei schicken. Das Lehen und die Zinsen gehen an den Spitalpfleger, zusätzlich wird ein Lehenbrief auf Vorbehalt des Hochstifts ausgestellt. Die Mühle soll weder der Erbhuldigung, Reichssteuer, dem Lehen, den Rechten noch Gewohnheiten des Stifts schaden. Sollte wegen der neuen Mühle eine andere Mühle des Stifts abgebrochen werden, muss dieser Abbruch von der Mühle erstattet werden.