In der Backordnung von Würzburg ist festgelegt, dass kein Mühlenbesitzer ein Bäcker sein soll und umgekehrt.
Das Getreide soll auf seine Qualität geprüft werden. Danach soll aus den Mühlen das gemahlene Mehl in einer angemessenen Menge an die Bäcker gegeben werden.
Bischof Johann von Brunn erlaubt den Bürgern von Karlstadt (Carlstat), eine Mühle am Main zu bauen, allerdings ohne den Strom des Wassers und die Schifffahrt zu beeinträchtigen. Die Müller sollen von der Mühle nit zu grosse nutz nehmen und eine jährliche Gült von zwölf Malter Korn abliefern.
Bischof Johann von Grumbach genehmigt Konrad Meister, am Bibergawerbach unter der Welthers muln bei Dettelbach (Detelbach) eine Mühle zu bauen, zu der künftig ein Acker zinsfreier Weingarten gehören soll. Der Besitzer soll jährlich vier Malter Getreide und zwei Fastnachtshühner abliefern.
Bischof Johann von Grumbach genehmigt Otto Müller (Muller), am Bruckerbach bei dem Gederleinsbrunnen zwischen Dettelbach (Detelbach) und Brück (Bruck) eine Mühle zu bauen. Dieser soll dafür jährlich sechs Malter Getreide, zwei Fastnachtshühner und einen angemessenen Handlohn abliefern.
Bischof Rudolf von Scherenberg genehmigt dem Dettelbacher Bürger Martin Kelheim (Celhaim), eine Mühle am Bruckerbach zu bauen. Dieser soll dafür jährlich einen Malter Getreide, zwei Fastnachtshühner und im Falle des Verkaufs der Mühle den halben Handlohn abliefern.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Bad Kissingen kaufen eine Kupfermühle (Kupfermul) an einem See oberhalb von Kisseck (Kiseck), in der Nähe der Marienkapelle (unserfrawen capelle). Mit der Erlaubnis des Bischofs Lorenz von Bibra machen sie daraus eine Getreidemühle. Er verpfändet ihnen auch eine jährliche Geldsumme von fünf Pfund als Erbzins.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt gestattet Bad Neustadt an der Saale (Newstatt an d Saal), für das dortige Spital eine Mühle mit drei Mühlrädern zu erbauen. Zwei dieser Räder dienen zum mahlen und eines zum walken. Die Mühle soll in der hinteren Aue am Rand des Gewässers auf dem Grund des Stiftes stehen. Die Mühle soll dabei andere Brunnen und Güter nicht beschädigen. Die Einnahmen der Mühle soll ein Spitalmeister verwalten und dem Spital selbst zukommen lassen. Die Mühle soll außerdem jährlich zwei Fastnachtshühner in die Kellerei schicken. Das Lehen und die Zinsen gehen an den Spitalpfleger, zusätzlich wird ein Lehenbrief auf Vorbehalt des Hochstifts ausgestellt. Die Mühle soll weder der Erbhuldigung, Reichssteuer, dem Lehen, den Rechten noch Gewohnheiten des Stifts schaden. Sollte wegen der neuen Mühle eine andere Mühle des Stifts abgebrochen werden, muss dieser Abbruch von der Mühle erstattet werden.