Die Bürger von Schweinfurt bringen durch eine falsche Darstellung der Tatsachen König Albrecht I. dazu, ihnen ein eigenes Halsgericht zu verleihen, so dass sie nicht mehr dem bischöfliche Landgericht unterstehen. Zudem geraten sie mit Bischof Manegold von Neuenburg über Schifffahrtsrechte auf dem Main in Konflikt. Deshalb verhängt dieser Acht und Bann über die Schweinfurter, erobert im Frühjahr 1303 die Stadt und unterstellt sie wieder seiner Gerichtsbarkeit. Unter Bischof Johann von Brunn gelingt es ihnen jedoch, diese Gerichtsrechte zu kaufen.
Die Bürger von Schweinfurt versuchen, sich der Zuständigkeit des bischöflichen Landgerichts (langericht herzogthumbs zu Francken) zu entziehen, und weigern sich, den Blutbann von Bischof Gerhard von Schwarzburg zu empfangen. Zudem zerstören sie die Kilianskirche vor der Stadt Schweinfurt und behindern durch den Bau einer Mühle den Schiffsverkehr auf dem Main. Der Konflikt wird schließlich in Bamberg durch Erzbischof Adolf von Mainz geschlichtet, wobei festgesetzt wird, dass die Schweinfurter weiterhin dem Landgericht unterstehen und den Main bei der Mühle soweit freigeben soll, dass die Kaufleute ungehindert darauf fahren können, und dem Bischof die Einsetzung des Schweinfurter Zentgrafen und der Bann über die Stadt zugesprochen wird. Außerdem sollen die Schweinfurter eine neue Kilianskirche in ihrer Stadt bauen und die Arbeit des Geistlichen Gerichts in der Stadt nicht behindern. Weitere Regelungen betreffen die Pfahlbürger (Inhaber des Bürgerrechts, die außerhalb der Stadtmauern leben) sowie Zoll und Geleit.
Monumenta Suinfurtensia historica. Denkmäler der Schweinfurter Geschichte bis zum Ende des sechzehnten Jahrhunderts, hg. v. Friedrich Stein, Schweinfurt 1875.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Die Fähre von Eibelstadt verleiht Bischof Johann von Egloffstein dem Verweser der Domprobstei, Herrn Arnold Hertwig, Chorherr im Neumünsterstift (hern Arnolden Hertwigen Corheren zum Newenmunster), zum Manlehen, mit der Bewilligung, dass diese Fähre danach dem Bürgermeister und dem Rat von Eibelstadt auch zum Mannlehen verliehen werde.
Der Mainzer Bischof Konrad von Dhaun schlichtet den Streit zwischen Bischof Johann von Brunn und der Stadt Schweinfurt, über welche Johann zwei Jahre zuvor die Acht verhängt hat, und trifft dabei Regelungen bezüglich der Schifffahrt auf dem Main, des Geleitrechts auf dem Main, der während des Konfliktes entstandenen Schäden, der Zentgerichtsbarkeit und des Bannrechts in Schweinfurt sowie der Zentschöffen und die Ausführung des Rechts.
Bischof Johann von Brunn und Graf Lienhard von Castell schließen einen Vertrag, der letzterem den Bau einer Mühle in Winterhausen (Winterahausen) unter der Bedingung erlaubt, dass dadurch die Schifffahrt auf dem Main nicht behindert wird.
Bischof Johann von Brunn erlaubt den Bürgern von Karlstadt (Carlstat), eine Mühle am Main zu bauen, allerdings ohne den Strom des Wassers und die Schifffahrt zu beeinträchtigen. Die Müller sollen von der Mühle nit zu grosse nutz nehmen und eine jährliche Gült von zwölf Malter Korn abliefern.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erlaubt der Gemeinde Frickenhausen (Frickenhausen), eine Wassermühle am Main zu bauen, allerdings soll sie den Schiffahrtsbetrieb nicht einschränken.
Bischof Johann von Grumbach verleiht die Fähre von Eibelstadt Herrn Georg von Künsberg (hern Georgen v. Kindsberg) als Manlehen.
Jeder Ort, der am Main liegt, erhält eine Abschrift der Begutachtung über die Lage des Mains. Weiterhin erhalten sie Anordnungen, wie sie den Main halten sollen, damit dieser wieder offen und frei ist. Schweinfurt will der Aufforderung nicht nachkommen, deshalb beschließen der Bamberger Bischof Anton von Rotenhan (Bischoue Antoni zu Bamberg) und der Bischof von Würzburg, Johann von Grumbach, keinen Frieden mit Schweinfurt und seinen Fürstentümern, Obrigkeiten und Gebieten zu schließen, solange nicht die Bebauung am Main entfernt wird und das Wasser frei fließen kann.
Während der Regierungszeit von Bischof Johann von Grumbach beklagen sich viele Schiffer und andere Gewerbstätige, die auf dem Main auf- und abfahren, dass die Schifffahrt verhindert wird und sie ohne Schaden nicht durchkommen können. Sie bitten um Öffnung des Stromes. Bischof Johann versammelt Schifffahrer und andere verständige Werkmänner bei sich, aus Nürnberg (Nurenberg), Bamberg (Bamberg), Schweinfurt (Schweinfurt), Kulmbach (Culmbach), Coburg (Coburg), Lichtenfels (Liechtenuels), Eltmann (Eltman), Haßfurt (Hasfurt), Rheinfeld (Rainfeld), Garstadt (Garstat), Volkach (Volkach), Kitzingen (Kitzingen), Ochsenfurt (Ochsenfurt), Heidingsfeld (Haidingsueld) und Hausen (Ohausen). Diese und vier weitere Personen aus Würzburg lässt er die Situation am Main besehen und ihre Meinung festhalten.