Johann von Hohenlohe übergibt seinen Schwägern Lienhard zu Castell und Friedrich Schenk zu Limpurg jeweils eine Hälfte an Speckfeld (Speckveldt).
König Ruprecht von der Pfalz erlässt in Bad Mergentheim (Mergethaim) einen Landfrieden und verbessert diesen in Heidelberg (Haidelberg). Graf Lienhard von Castell gelobt Bischof Johann von Egloffstein diesen Landfrieden als seinem Landesherrn.
Bischof Johann von Brunn schließt mit den Grafen, Herren, Rittern und Knechten des Hochstifts ein dreijähriges Bündnis. In diesem Vertrag bekennt Graf Leonhard von Castell, dass er ein Graf des Hochstifts ist.
Nicht fern von Dornheim (Dornhaim) liegen drei Seen, an denen Graf Lienhard von Castell Anteile zu haben glaubt. Deshalb wird zwischen ihm und Bischof Johann von Brunn ein Vertrag geschlossen. Nachdem aber Bischof Johann Stadt und Amt Iphofen (Iphoven) mit allen Zugehörungen für 6000 Gulden an Karl Schenk von Limpurg (Limpurg) verpfändet, erlaubt Bischof Johann, dass Konrad Schenk von Limpurg und seine Erben die Seen zur Hälfte nutzen dürfen, bis die Pfandsumme wieder abgelöst wird. Diese Abmachung steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass Bischof Johann den Rechtsstreit mit Lienhard von Castell gewinnt.
Bischof Johann von Brunn und Graf Lienhard von Castell schließen einen Vertrag, der letzterem den Bau einer Mühle in Winterhausen (Winterahausen) unter der Bedingung erlaubt, dass dadurch die Schifffahrt auf dem Main nicht behindert wird.
Der Streit zwischen Bischof Johann von Brunn und Graf Lienhard von Castell über die Seen in Dornheim (Dornhaim), die Mühle in Winterhausen (Auhausen), etliche Güter bei Biebelried (Bibelrieth), das Brückengericht, den Kitzinger Forst (Kitzingerforst), die Zugehörigkeit der Bürger von Volkach (Volckach) zur Zent von Iphofen (Iphoven), Prosselsheim (Brassoltzhaim) und Wipfeld (Wipfeldt), den Zoll von Castell (Castell), den Wildbann von Schillingsfürst und Speckfeld (Schillingsfurst und Speckveld) sowie die castellschen Güter auf der Gemarkung von Iphofen wird beigelegt.
Zwischen Bischof Johann von Brunn und Graf Leonhard von Castell (Graue Linhart von Castell) wird ein Vertrag bezüglich der Castellschen Güter in der Mark Iphofen (Jphouen) aufgesetzt. Er besagt, dass die Bede so bezahlt werden soll, wie es bisher Sitte ist.
Graf Wilhelm II. von Henneberg-Schleusingen (Graf wilhelmen von Hennenberg), Konrad von Bickenbach (Conrad her zu Bikenbach), Konrad von der Kere (Conrad von der khere), Werner von Hardheim (wernher vom Hain), beide sind Domherren zu Würzburg, Vogt Otto von Salzburg (Ott voit von Saltzburg), Erkinger I. von Seinsheim (ritter Erkinger von Sainsheim) und Sigmund Strohmeier (Sigmund Strainer) vermitteln einen Vertrag zwischen Bischof Johann von Brunn und dem Grafen Leonhard von Castell (graf Ludwig zu Castel), in welchem festgeschrieben ist, dass Ludwig von Castell die Mühlen bei Winterhausen (Winterahausen) kaufen darf, die Schiffahrtsrechte auf dem Main (Mains) aber dem Bischof von Würzburg vorbehalten sind.