Bischof Lorenz von Bibra erlaubt den Bürgern von Ebern, neben dem Badehaus an der Baunach eine Walkmühle und Schleifmühle zu bauen, verbietet allerdings, aus ihnen Getreidemühlen zu machen.
Die Kartäuser bauen eine Mühle am Thierbach (Thierbach), worüber sich die Stadt Ochsenfurt (Ochsenfurt) beschwert. Bischof Lorenz von Bibra spricht das Urteil, dass die Mühle nicht zum Mahlen, sondern anderweitig genutzt werden soll.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt gestattet Bad Neustadt an der Saale (Newstatt an d Saal), für das dortige Spital eine Mühle mit drei Mühlrädern zu erbauen. Zwei dieser Räder dienen zum mahlen und eines zum walken. Die Mühle soll in der hinteren Aue am Rand des Gewässers auf dem Grund des Stiftes stehen. Die Mühle soll dabei andere Brunnen und Güter nicht beschädigen. Die Einnahmen der Mühle soll ein Spitalmeister verwalten und dem Spital selbst zukommen lassen. Die Mühle soll außerdem jährlich zwei Fastnachtshühner in die Kellerei schicken. Das Lehen und die Zinsen gehen an den Spitalpfleger, zusätzlich wird ein Lehenbrief auf Vorbehalt des Hochstifts ausgestellt. Die Mühle soll weder der Erbhuldigung, Reichssteuer, dem Lehen, den Rechten noch Gewohnheiten des Stifts schaden. Sollte wegen der neuen Mühle eine andere Mühle des Stifts abgebrochen werden, muss dieser Abbruch von der Mühle erstattet werden.