Fries schreibt, dass er über die genauen Aufgaben, die die Inhaber des Grasmarschallamts erfüllen müssen, nur unzulänglich Informationen finden konnte. Er geht aber davon aus, dass die Amtleute dafür Sorge tragen sollten, dass Wiesen und Weiden in Ordnung gehalten werden sollten. Er schließt dies daraus, dass die Bischöfe von Würzburg stets Ämter verteilten, damit für einen bestimmten Bereich Sorge getragen werden sollte. Dabei nennt er folgende übliche Aufgabenbereiche und Ämter: Ämter für den Wildbann, Wälder, Forste, die tägliche Hofhaltung (wildban, welde, forste, und die tagliche hofhaltung), das Amt des Jägermeisters und des Försters (Jagermaister, forstere), des Mundschenks, das Bratspeisamt (amptleut, uber den Butgel Bratspeis), der Kaplan (Caplane) und gefreite Ämter (Fieterambt) des Bistums.