Die geistlichen Lehen, aus denen keine seelsorgerischen Aufgaben resultieren, werden an die Domherren, Chorherren, Kaplane, Vikare und dergleichen verliehen.
Der Sulledershof (Sulledershof zu Baldershaim) versorgt einen Kaplan im Spital zu Aub (Awe) mit Getreide. Laut einem späteren Schreiber sind davon auch der Schaftrieb in Oellingen (Elingen) und Riedwiesen in Gelchsheim (Guligshaim)
Fries schreibt, dass er über die genauen Aufgaben, die die Inhaber des Grasmarschallamts erfüllen müssen, nur unzulänglich Informationen finden konnte. Er geht aber davon aus, dass die Amtleute dafür Sorge tragen sollten, dass Wiesen und Weiden in Ordnung gehalten werden sollten. Er schließt dies daraus, dass die Bischöfe von Würzburg stets Ämter verteilten, damit für einen bestimmten Bereich Sorge getragen werden sollte. Dabei nennt er folgende übliche Aufgabenbereiche und Ämter: Ämter für den Wildbann, Wälder, Forste, die tägliche Hofhaltung (wildban, welde, forste, und die tagliche hofhaltung), das Amt des Jägermeisters und des Försters (Jagermaister, forstere), des Mundschenks, das Bratspeisamt (amptleut, uber den Butgel Bratspeis), der Kaplan (Caplane) und gefreite Ämter (Fieterambt) des Bistums.
Hans Bettelmann (Bettelman) aus Prosselsheim (Brassoldshaim) empfängt von Bischof Gottfried von Hohenlohe das Kaplanamt des Hochstifts Würzburg. Fries kann nicht mehr feststellen, um welches Amt es sich hierbei gehandelt und welche Zugehörungen es umfasst hat.