König Konrad II., geborener Herzog zu Franken, verleiht Bischof Meginhard I., seinem Vetter, das Münzrecht. Es gilt auch für seine Nachfolger und wird in Form einer besiegelten Urkunde schriftlich bestätigt.
Im Verlauf weiterer Jahre gestatten die Könige und Kaiser einigen Reichsstädten in den Territorien der Fürsten, Münzen zu prägen und herausauszugeben, welche etwas geringer sind, als die Münzen der Fürsten. Es gibt Beschwerden darüber, dass die Münzen der Fürsten zerschnitten und wieder eingeschmolzen werden. Die Fürsten tragen ihre Beschwerde auf einem Hof- oder Reichstag in Worms vor und König Heinrich VII. schafft die Privilegien der Reichsstädte wieder ab.
Kaiser Friedrich II. erkennt die Abschaffung des Münzrechts der Reichsstädte durch seinen Sohn Heinrich VII. im Jahr 1232 als rechtskräftig an. Trotzdem beschweren sich der Mundschenk und der Schultheiß König Heinrichs VII. in Schweinfurt bei Bischof Hermann von Lobdeburg aufgrund der Münz-Regalien des Hochstifts. Auf Bitten des Bischofs wird die Beschwerde durch Heinrich VII. abgewiesen.
Münze: Der Bischof lässt die Münzen nach dem Rat der 21 bestellen und prägen.
Bischof Lorenz von Bibra verleiht das Münzrecht an Michael Weinfurter (Micheln Weinfurter) und lässt ihn nach den festgelegten Gewichts- und Feingehaltsangaben Münzen prägen. Der Bleigehalt wird in den Proben der Schilling, Pfennige und Heller abgezogen.